Cover: Manthe, Ulrich, Geschichte des römischen Rechts

Manthe, Ulrich

Geschichte des römischen Rechts

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Manthe, Ulrich

Geschichte des römischen Rechts

Das Römische Recht bildet eine der Säulen der abendländischen Kultur. Noch heute sind elementare Grundsätze, die römische Juristen vor mehr als 2000 Jahren entwickelt haben, in der internationalen Rechts- und Gesetzgebungspraxis in Geltung. Ulrich Manthe beschreibt und erklärt die Entwicklung des Römischen Rechts von den frühesten Anfängen bis zur Spätantike und zeichnet die großen Linien der Rezeptionsgeschichte nach. Verweise auf moderne Rechtsnormen veranschaulichen die überzeitliche Wirkungsmacht antik-römischer Rechtsgelehrsamkeit.

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978-3-406-44732-7

5., durchgesehene Auflage, 2016

127 S.

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Inhalt

Einführung

  • I. Die Vor- und Frühgeschichte bis zu den XII Tafeln
  • II. Das neue Recht der XII Tafeln
  • III. Von den XII. Tafeln bis zum Ende der Republik
  • IV. Die klassische Zeit des römischen Rechts
  • V. Die nachklassische Entwicklung bis zu Justinian
  • VI. Justinianisches Recht
  • VII. Das Weiterleben des justinianischen Rechts

Literaturverzeichnis
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Bibliografie

978-3-406-44732-7

5., durchgesehene Auflage , 2016

127 S.

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Manthe, Ulrich

Geschichte des römischen Rechts

Das Römische Recht bildet eine der Säulen der abendländischen Kultur. Noch heute sind elementare Grundsätze, die römische Juristen vor mehr als 2000 Jahren entwickelt haben, in der internationalen Rechts- und Gesetzgebungspraxis in Geltung. Ulrich Manthe beschreibt und erklärt die Entwicklung des Römischen Rechts von den frühesten Anfängen bis zur Spätantike und zeichnet die großen Linien der Rezeptionsgeschichte nach. Verweise auf moderne Rechtsnormen veranschaulichen die überzeitliche Wirkungsmacht antik-römischer Rechtsgelehrsamkeit.
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Einführung

  • I. Die Vor- und Frühgeschichte bis zu den XII Tafeln
  • II. Das neue Recht der XII Tafeln
  • III. Von den XII. Tafeln bis zum Ende der Republik
  • IV. Die klassische Zeit des römischen Rechts
  • V. Die nachklassische Entwicklung bis zu Justinian
  • VI. Justinianisches Recht
  • VII. Das Weiterleben des justinianischen Rechts

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