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§§ 826-829; ProdHaftG (Unerlaubte Handlungen 2, Produkthaftung).
Die Neubearbeitung trägt der großen Bedeutung des § 826 BGB im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht durch die Neugestaltung des kapitalmarktrechtlichen Teils und die umfangreiche Einarbeitung neuer Schwerpunkte wie der Teilnehmerhaftung von Banken, Brokern usw. Rechnung. Infolge seiner Reform ist aber auch der praktische Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes erheblich gewachsen und macht eine Neubearbeitung erforderlich.
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Bibliografische Reihen
Bibliografie
978-3-8059-1167-2
Erschienen am 15. November 2013
Einzelbezug
Neubearbeitung , 2013
IX, 654 S.
Hardcover
von Staudinger
J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Staudinger BGB - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse
§§ 826-829; ProdHaftG (Unerlaubte Handlungen 2, Produkthaftung)
Die Neubearbeitung trägt der großen Bedeutung des § 826 BGB im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht durch die Neugestaltung des kapitalmarktrechtlichen Teils und die umfangreiche Einarbeitung neuer Schwerpunkte wie der Teilnehmerhaftung von Banken, Brokern usw. Rechnung. Infolge seiner Reform ist aber auch der praktische Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes erheblich gewachsen und macht eine Neubearbeitung erforderlich.