Cover: von Staudinger, J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Staudinger BGB - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse

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J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Staudinger BGB - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse

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J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Staudinger BGB - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse

§§ 765 - 778 (Bürgschaft).

Die Neubearbeitung bringt die bewährte Kommentierung der Bürgschaft auf den neuesten Stand der umfangreichen Rechtsprechung und Literatur. Zahlreiche Textteile sind neu verfasst. Die Darstellung wahrt den bewährten Kontext mit den nicht kodifizierten Personalsicherheiten Garantie, Schuldbeitritt, Akkreditiv, Patronatserklärung, Kreditkarte, Exportkreditgarantien. Sie erläutert das Zusammenspiel des Bürgschaftsrechts mit anderen Rechtsgebieten (AGB-Recht, Gesellschafts-, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, EU-Recht). Neue Schwerpunkte und Akzente der Rechtsprechung werden verdeutlicht (zB bei MaBV-Sicherheiten, Bürgenschutz nach BGB, Bürgschaft im EU-Beihilferecht, Garantiemissbrauch, harte Patronatserklärung). Zum besseren Verständnis werden z. T. Entwick-lungslinien der Judikatur nachgezeichnet, etwa zur Unwirksamkeit von Bürgschaftsverträgen oder -klauseln nach AGB-Recht und nach § 138 BGB oder zum Missbrauch von Garantien. Wie bisher legt die Bearbeitung Wert auf eine praxisnahe Herausarbeitung der dogmatischen Strukturen im Licht der Rechtsprechung, etwa bei den Themen Bürgschaft und Dauerschuldverhältnis, Verbot der Fremddisposition, weite Zweckerklärung, Sicherungsabrede und Sicherungszweckerklärung, Bürgschaft und Schenkung, Begriff der selbständigen Garantie, Einwendungsausschluss bei Bürgschaft und Garantie und seine Grenzen, Rückgewähransprüche, internationale Entwicklungslinien im Recht der Bankgarantie und bei den Exportkreditgarantien.

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Details

978-3-8059-1021-7

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Erschienen am 29. Oktober 2012

Einzelbezug

Neubearbeitung, 2012

IX, 566 S.

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Pressestimmen

Pressestimmen

"Wie dem auch sei: 'Der Staudinger lebt' (Hadding, WM 2001, 1835) und erhebt mit vollem Recht den Anspruch als eines unverzichtbaren und führenden Großkommentars zum BGB."
Professor Dr. Mathias Habersack in: ZHR 168, 2004



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Bibliografische Reihen

Bibliografie

978-3-8059-1021-7

Erschienen am 29. Oktober 2012

Einzelbezug

Neubearbeitung , 2012

IX, 566 S.

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J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Staudinger BGB - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse

§§ 765 - 778 (Bürgschaft)

Die Neubearbeitung bringt die bewährte Kommentierung der Bürgschaft auf den neuesten Stand der umfangreichen Rechtsprechung und Literatur. Zahlreiche Textteile sind neu verfasst. Die Darstellung wahrt den bewährten Kontext mit den nicht kodifizierten Personalsicherheiten Garantie, Schuldbeitritt, Akkreditiv, Patronatserklärung, Kreditkarte, Exportkreditgarantien. Sie erläutert das Zusammenspiel des Bürgschaftsrechts mit anderen Rechtsgebieten (AGB-Recht, Gesellschafts-, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, EU-Recht). Neue Schwerpunkte und Akzente der Rechtsprechung werden verdeutlicht (zB bei MaBV-Sicherheiten, Bürgenschutz nach BGB, Bürgschaft im EU-Beihilferecht, Garantiemissbrauch, harte Patronatserklärung). Zum besseren Verständnis werden z. T. Entwick-lungslinien der Judikatur nachgezeichnet, etwa zur Unwirksamkeit von Bürgschaftsverträgen oder -klauseln nach AGB-Recht und nach § 138 BGB oder zum Missbrauch von Garantien. Wie bisher legt die Bearbeitung Wert auf eine praxisnahe Herausarbeitung der dogmatischen Strukturen im Licht der Rechtsprechung, etwa bei den Themen Bürgschaft und Dauerschuldverhältnis, Verbot der Fremddisposition, weite Zweckerklärung, Sicherungsabrede und Sicherungszweckerklärung, Bürgschaft und Schenkung, Begriff der selbständigen Garantie, Einwendungsausschluss bei Bürgschaft und Garantie und seine Grenzen, Rückgewähransprüche, internationale Entwicklungslinien im Recht der Bankgarantie und bei den Exportkreditgarantien.
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"Wie dem auch sei: 'Der Staudinger lebt' (Hadding, WM 2001, 1835) und erhebt mit vollem Recht den Anspruch als eines unverzichtbaren und führenden Großkommentars zum BGB."
Professor Dr. Mathias Habersack in: ZHR 168, 2004