vergriffen, kein Nachdruck
Preisangaben inkl. MwSt. Abhängig von der Lieferadresse kann die MwSt. an der Kasse variieren.
Urheberrecht
UrhG, KUG (Auszug), UrhWG.
Zum Werk
Dieser große Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, zum Gesetz betreffend die urheberrechtlichen Wahrnehmungsgesellschaften und zum Kunsturhebergesetz hat sich als vielzitiertes und meinungsbildendes Standardwerk etabliert. Dank seines Autorenteams aus führenden Experten verbindet der Kommentar wissenschaftliche Gründlichkeit mit Prägnanz und höchstem Praxisnutzen.
Vorteile auf einen Blick
- Herausgeber und Autoren sind führende, namhafte Experten
- hoher Praxisnutzen
- maßgeblich zitiertes Werk
Zur Neuauflage
Mit der 5. Auflage treten die Professoren Leistner und Ohly als Herausgeber hinzu. Außer ihnen konnten 7 weitere Autoren neu für das Werk gewonnen werden.
Einige Kommentierungen sind - teils aus gesetzgeberischen Gründen, teils wegen neuer Akzentuierung, etwa im Urheberstrafrecht - ganz oder weitgehend neu geschrieben worden.
Zu den umfangreichen Rechtsentwicklungen, die das Werk reflektiert und zu denen es Stellung nimmt und Argumentationshilfen liefert, gehören
- die Neuregelung der Nutzung verwaister und vergriffener Werke,
- das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger,
- die Schutzdauerverlängerung zugunsten bestimmter Darbietungen ausübender Künstler,
- die Neuregelung des Abmahnwesens durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken,
- die Europäisierung des Urheberrechts, u.a. durch EuGH-Entscheidungen zum Werkbegriff und zur Vergütungspflicht,
- der WIPO-Vertrag von Beijing über audiovisuelle Darbietungen.
Im Interesse noch besserer Lesbarkeit erscheinen die umfangreichen Rechtsprechungs- und Literaturnachweise nun in Fußnoten.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Verlage, Redaktionen, Werbeagenturen, Rundfunk, Theater, Film, Fotografen, urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften, Universitäten, Gerichte, Behörden.
239,00 €
vergriffen, kein Nachdruck
Preisangaben inkl. MwSt. Abhängig von der Lieferadresse kann die MwSt. an der Kasse variieren.
"(...) Die 4. Auflage ist schon allein wegen des Formates ein gewaltiges Buch, dem der Inhalt in nichts nachsteht, Wer sich ernsthaft mit urheberrechtlichen Fragen beschäftigt, kann darauf nicht verzichten. Dazu dürften Rechtsanwälte, Verlage, Werbeagenturen, Rundfunkanstalten, Verwertungsgesellschaften, Universitäten sowie Gerichte gehören."
Rechtsanwalt Dr. Stefan Haupt, in: www.dierezensenten.blogspot.de 23.03.2012, zur 7. Auflage 2012
"(...) Unverändert beibehalten wurde die tiefe wissenschaftliche Durchdringung des Stoffs. Zielrichtung ist nach wie vor - wie im Herausgebervorwort betont - die Suche nach einer Synthese von Theorie und Praxis auf wissenschaftlicher Basis. Adressat bleibt neben der Praxis daher vor allem auch die Wissenschaft. Für die aktuelle Auflage des Kommentars ist die angestrebte Synthese erneut auf hervorragende Weise gelungen."
Professorin Dr. Eva Ines Obergfell, in: BankPraktiker 04/12, zur 3. Auflage 2011
"(...) Trotz des Fehlens der Kommentierungen durch Schricker und Dietz, die beide nach der 3. Auflage ausgeschieden sind, hält dieses Werk nach wie vor sein beeindruckend hohes Niveau und kann - wie bereits einleitend festgehalten - ohne Einschränkung empfohlen werden."
in: Mitteilungen der Deutschen Patentanwälte 10/11, zur 4. Auflage 2010
"(...) Im Urheberrecht immer noch erste Wahl."
in: AnwBL AnwaltsBlatt 11/2011, zur 4. Auflage 2010
"(...)Kurzum, der „Klassiker" des Urheberrechts überzeugt erneut, weshalb man kein Prophet sein muss um zu prognostizieren, dass an dem Werk in der Praxis des Urheberrechts auch in Zukunft kein Weg vorbeiführen wird."
Michael Peter Wielan, in: Kommunikation & Recht 07/08/ 2011, zur 4. Auflage 2010
"Die Neuauflage verarbeitet und analysiert unter vielem anderen den „Korb 2" zum Urheberrecht sowie das Gesetz zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Durchsetzungsgesetz), das die Möglichkeiten, gegen Schutzrechtsverletzungen vorzugehen, erweitert hat. Zahlreiche kontroverse Fragen werden gründlich erörtert und fundierten Lösungen zugeführt, z. B. im Zusammenhang mit angemessener Vergütung, noch unbekannten Nutzungsarten, Multifunk-tionsgeräten, dem Google Settlement und Zweifelsfällen der Schutzdauer. Die Benutzer erhalten so eine stets fundierte Argumentationshilfe und erkennen jeden Aspekt, der bei der Vertragsgestaltung, in Beratung, Verhandlungen oder vor Gericht den Aus-schlag geben könnte.(...)"
in: NWB; Neue Wirtschaftsbriefe 27/ 2011, zur 4. Auflage 2010
"(...) Dieser Urheberrechtskommentar ist seit der ersten Auflage das Flaggschiff des Urheberrechts, der zentrale Urheberrechtskommentar, bis heute ungeschlagen. Und dies wird auch nach der lang erwarteten vierten Auflage so bleiben.(...) Insgesamt ist hier wieder ein illustres Autorenteam tätig gewesen, das in der Neuauflage sehr klare und wissenschaftlich fundierte Leitlinien für den Umgang mit dem UrhG entwickelt hat. Das Werk sollte in jeder Urheberrechts-Bibliothek stehen. Denn ohne „den Schricker" kann man kein Urheberrecht betreiben!"
Prof. Dr. Thomas Hoeren, in: MMR; Multimedia und Recht 06/ 2011, zur 4. Auflage 2010
"(...) Insgesamt ist der Kommentar jedem unbedingt zu empfehlen, der im Urheberrecht auf hochspezialisiertem Niveau tätig sein möchte. Das Werk ist insoweit sogar unverzichtbar. Aber auch wer angesichts der rechtspolitischen Debatten Klarheit in der Materie sucht, ist mit dem Kauf dieses Klassikers bestens beraten."
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Markus Ruttig, in: NJW, Neue Juristische Wochenschrift 18/ 2011, zur 4. Auflage 2010
"(...) Nicht unerwähnt bleiben soll, dass das Buch von Wesel in verständlicher Sprache verfasst ist. Manch sprachliche Eigenart hält der eine für »schnoddrig«, der andere für »nonchalant«, wie überhaupt das Werk Ablehnung oder Zustimmung zu provozieren scheint. Ich habe es mit Gewinn gelesen. Dessen Schwächen sind weniger dem Autor als der dem Fach Rechtsgeschichte und deren Fixierung auf das historische Detail geschuldet."
Uwe Günther, in: Kommune, 2/ 2011, zur 1. Auflage 2010
"(...) Besonders übersichtlich präsentiert sich der Kommentar dadurch, dass allen Paragraphen eine Einleitung und ein Inhaltsverzeichnis vorgeschaltet werden sowie Literaturhinweise das vertiefte Eintauchen in die Thematik erleichtern. Sehr gut ist auch die tabellarische Übersicht zur umfangreichen Rechtsprechung zu §§ 22 bis 24 Kunsturheberrechtsgesetz. Alles in allem ein wertvoller Begleiter und Ratgeber im „Urheberrechtsdschungel"."
in: Der freie Beruf 4/ 2011, zur 4. Auflage 2010
"(...) Der Nutzer erhält eine fundierte Argumentationshilfe und erkennt jeden Aspekt, der bei der Vertragsgestaltung, in Beratung, Verhandlungen oder vor Gericht den Ausschlag geben könnte."
in: Ipkompakt 4/ 2011, zur 4. Auflage 2010
"Dieser große Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, zum Gesetz betreffend die urheberrechtlichen Wahrnehmungsgesellschaften und zum Kunsturhebergesetz hat sich als Standardwerk etabliert. Die 4. Auflage verarbeitet und analysiert unter vielen anderen den „Korb 2" zum Urheberrecht sowie das Gesetz zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Durchsetzungsgesetz), das die Möglichkeiten, gegen Schutzrechtsverletzungen vorzugehen, erweitert hat. Eine Vielzahl aktueller und kontroverser Fragen werden gründlich erörtert und Lösungen zugeführt, z.B. im Zusammenhang mit angemessener Vergütung, noch unbekannten Nutzungsarten, Multifunktionsgeräten, dem Google Settle-ment und Zweifelsfällen der Schutzdauer.(...)"
in: Wertpapier Mitteilungen 11/ 2011, zur 4. Auflage 2010
"(...) Gerade in Rechtsgebieten, die nicht zum Standardrepertoire gehören, lohnt sich ein Griff zum Klassenprimus und der Loewen-heim/Schricker ist für das Urheberrecht, was der Simitis für den Datenschutz ist: Das unverzichtbare Standardwerk. Auf zweieinhalb tausend Seiten setzt er auch in der vierten Auflage (23 Jahre nach der ersten, aber nur vier Jahre nach der letzten Auflage) Maßstäbe. (...)
Der Schricker/Loewenheim bleibt aber auch nach dem Ausscheiden des Herausgebers Schricker, der durch exzellente Autoren ersetzt wurde, das unverzichtbare und Maßstäbe setzende Standardwerk des Urheberrechts. Wer sich nur ein Buch zum Urheberrecht anschafft, sollte zu diesem greifen."
Christoph Schnabel, in: DuD; Datenschutz und Datensicherheit 03/ 2011, zur 4. Auflage 2010
"(...) Aufgrund dieser Vorzüge und der zunehmenden „Europäisierung" des Urheberrechts ist der nun von Loewenheim herausgegebene „Schricker" daher ohne Zweifel auch für den österr Rechtsanwender von großem Wert."
David Plasser, in: Österreichische Blätter für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 01/ 2011, zur 4. Auflage 2010
"(...) Die Benutzer erhalten so eine stets fundierte Argumentationshilfe und erkennen jeden Aspekt, der bei der Vertragsgestaltung, in Beratung, Verhandlungen oder vor Gericht den Ausschlag geben könnte."
in: KammerForum 06/ 2010, zur 3. Auflage 2010
"(...) Der Kommentar bietet damit dem im Bereich des Urheberrechts tätigen Praktiker eine verlässliche und hervorragend fundierte Quelle auf dem neuesten Stand."
Anette Theimer Vorsitzende Richterin am Landgericht, in: Justizministerialblatt für Hessen 12/ 2010, zur 4. Auflage 2010
"(...) Der ,,Schricker/Loewenheim" bleibt nicht nur ein großer, sondern ein großartiger Kommentar zum Urheberrecht. Aufgrund der Klarheit und Tiefe der Darstellung fällt es leicht, anzunehmen, dass Josef Kohler ihn auch gerne zur Hand genommen hätte."
Rechtsanwalt Dr. Simon Apel, Mannheim, in: ZUM 11/2017, zur 5. Auflage 2017
"(...) Dieser Kommentar, der sich nicht nur wegen seines hochspezialisierten Niveaus bereits seit der Erstauflage als zentrales Standardwerk im Bereich des Urheberrechts etabliert hat, bleibt nach der langerwarteten fünften Auflage weiterhin unverzichtbar. Trotz Änderungen im Kreis der Herausgeber und Autoren blieb die Zwecksetzung des Kommentars gleich. Das Werk erreicht auch definitiv das im Herausgebervorwort betonte selbstgesetzte Ziel, ,,auf wissenschaftlicher Basis eine Synthese von Theorie und Praxis" zu finden."
Diana Curujew, in: Kommunikation & Recht 12/2017, zur 5. Auflage 2017
"(...) Der neue ,,Schricker", seit der 4. Auflage ,,Schricker/Loewenheim", ist eine in jeder Beziehung gelungene Aktualisierung, Erweiterung und Vertiefung der Vorauflage, eben eine Fortführung des ursprünglich von Schricker gegründeten und von Loewenheim dann übernommenen Kommentars, dies in dem Sinne, dass Konzeption und Gestaltung des ursprünglichen Werkes noch erkennbar sind. Der zeitliche Abstand zwischen den einzelnen Auflagen, der zwischenzeitlich einmal auf zwölf Jahre angewachsen war, sollte mit fünf bis sieben Jahren beibehalten werden. Die am Anfang dieser Besprechung zitierte Formulierung aus anderen Buchbesprechungen, dass dieses Buch auf jeden Schreibtisch eines Praktikers oder Wissenschaftlers gehört, muss für den ,,Schricker" nicht als Empfehlung ausgesprochen werden, da sich dieses Buch dort bereits befindet."
Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Loschelder, Köln, in: GRUR 10/2017, zur 5. Auflage 2017
"(...) Insgesamt überzeugt der "Schricker/ Loewenheim" auch in der aktuellen Auflage - nicht nur ob des Umfangs und der Breite der Darstellung, sondern auch im Hinblick auf die jeweilige Tiefe der Bearbeitung. Er ist damit sowohl für den Einstieg wie auch für die Vertiefung einzelner Probleme, für den Praktiker wie für den Wissenschaftler geeignet. Das umfassende Stichwortverzeichnis erleichtert das schnelle Nachschlagen von Einzelproblemen. Der "Schricker/ Loewenheim" gehört damit als Standardwerk auch in der fünften Auflage in jedes gut sortierte Bücherregal."
RLG Dr. Reto Mantz, Frankfurt, in: http://dierezensenten.blogspot.de 28.08.2017, zur 5. Auflage 2017
"(...) Mit der vorgenannten Einschränkung ist der bewährte Kommentar nicht nur den im Urheberrecht tätigen Praktikern wie Rechtsanwälten, Patentanwälten und Richtern sowie den auf diesem Rechtsgebiet wissenschaftlich Tätigen zu empfehlen, sondern von seiner Verständlichkeit her auch den Kreativen selbst."
Ministerialrätin Tina Zörb, in: Justizministerialblatt für Hessen 08/2017, zur 5. Auflage 2017
"(...) Der von Gerhard Schricker begründete Kommentar zum deutschen Urheberrechtsgesetz, Kunsturhebergesetz und Urheberrechtswahrnehmungsgesetz wird in der fünften Auflage erneut von Ulrich Loewenstein und neu auch von Matthias Leistner und Ansgar Ohly herausgegeben. Das insgesamt von einundzwanzig Autoren geschriebene Standradwerk überzeugt einmal mehr dank wissenschaftlicher Schärfe, Vollständigkeit und Praxisnähe."
in: INGRES 06/2017, zur 5. Auflage 2017
"Im Kommentar von Schricker/Loewenheim werden das Urheberrechtsgesetz, das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) und – in Auszügen – das Kunsturhebergesetz (KUG) erläutert. Damit sind alle Bereiche des Urheberrechts und des Rechts der Verwertungsgesellschaften abgedeckt.
Nach dem Abdruck der jeweiligen Norm folgen Literaturhinweise und eine Inhaltsübersicht, bevor die eigentliche Kommentierung – oft mit einer allgemeinen Einleitung – beginnt. Wichtige Begriffe sind mit Fettdruck hervorgehoben. Im Rahmen der Erläuterungen vertreten die Autoren auch ihre eigene Meinung, etwa zum Nutzen einer bestimmten Version von Lizenzbedingungen aus dem Open Source-Bereich. Sehr nützlich ist auch die Auflistung von „Textbausteinen“ aus BGH-Entscheidungen zu den Grundsätzen beim Schutzumfang in Bezug auf Bilder von Personen der Zeitgeschichte bei § 23 KUG.
Der Leser erhält eine wissenschaftlich fundierte, praxisnahe und umfassende Erläuterung des gesamten Urheberrechts und wird damit in die Lage versetzt, Verträge optimal zu gestalten, Mandanten bestmöglich zu beraten und Argumente in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten zur Verfügung zu haben. Das Werk erreicht damit das laut dem Vorwort selbstgesteckte Ziel, „auf wissenschaftlicher Basis eine Synthese von Theorie und Praxis“ zu finden.
Die Neuauflage mit Stand Herbst 2016 ist am 10.04.2017 und damit rund 6 Jahre nach der Vorauflage erschienen. Eingearbeitet wurden insbesondere die Neuregelung der Nutzung verwaister und vergriffener Werke, das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger, die Schutzdauerverlängerung zugunsten bestimmter Darbietungen ausübender Künstler, die Neuregelung des Abmahnwesens zum Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken und die WIPO-Verträge von Beijing und Marrakesch. Außerdem wurden zahlreiche Urteile des EuGH und neue EU-Richtlinien sowie wirtschaftliche und technische Entwicklungen berücksichtigt. In der Folge ist die Kommentierung rund 650 Seiten umfangreicher als in der Vorauflage.
Das neue Verwertungsgesellschaftengesetz (VVG) und die neuen Vorschriften zum Urhebervertragsrecht (zum 1.3.2017 in Kraft getreten) konnten zwar nicht mehr berücksichtigt werden, sollen aber in einem rund 500 Seiten starken Ergänzungsband erläutert werden, der für September 2017 geplant ist und voraussichtlich rund 55 EUR kosten wird. Teilweise wird in der Kommentierung aber schon auf die Neuregelungen hingewiesen.
Das Autorenteam besteht aus einer ausgewogenen Mischung aus Professoren, Rechtsanwälten, Justitiaren und Richtern, alles ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts.
Fazit:
Der Schricker/Loewenheim hat sich in den letzten Jahren zu Recht als meinungsbildendes Standardwerk im Urheberrecht etabliert. Eine Anschaffung lohnt sich daher auf jeden Fall."
Expertenstimme von Rechtsanwältin Tanja Fuß, MPA, Anwaltskanzlei Fuß, Stuttgart, zur 5. Auflage 2017
Urheberrecht
UrhG, KUG (Auszug), UrhWG
"(...) Die 4. Auflage ist schon allein wegen des Formates ein gewaltiges Buch, dem der Inhalt in nichts nachsteht, Wer sich ernsthaft mit urheberrechtlichen Fragen beschäftigt, kann darauf nicht verzichten. Dazu dürften Rechtsanwälte, Verlage, Werbeagenturen, Rundfunkanstalten, Verwertungsgesellschaften, Universitäten sowie Gerichte gehören."
Rechtsanwalt Dr. Stefan Haupt, in: www.dierezensenten.blogspot.de 23.03.2012, zur 7. Auflage 2012
"(...) Unverändert beibehalten wurde die tiefe wissenschaftliche Durchdringung des Stoffs. Zielrichtung ist nach wie vor - wie im Herausgebervorwort betont - die Suche nach einer Synthese von Theorie und Praxis auf wissenschaftlicher Basis. Adressat bleibt neben der Praxis daher vor allem auch die Wissenschaft. Für die aktuelle Auflage des Kommentars ist die angestrebte Synthese erneut auf hervorragende Weise gelungen."
Professorin Dr. Eva Ines Obergfell, in: BankPraktiker 04/12, zur 3. Auflage 2011
"(...) Trotz des Fehlens der Kommentierungen durch Schricker und Dietz, die beide nach der 3. Auflage ausgeschieden sind, hält dieses Werk nach wie vor sein beeindruckend hohes Niveau und kann - wie bereits einleitend festgehalten - ohne Einschränkung empfohlen werden."
in: Mitteilungen der Deutschen Patentanwälte 10/11, zur 4. Auflage 2010
"(...) Im Urheberrecht immer noch erste Wahl."
in: AnwBL AnwaltsBlatt 11/2011, zur 4. Auflage 2010
"(...)Kurzum, der „Klassiker" des Urheberrechts überzeugt erneut, weshalb man kein Prophet sein muss um zu prognostizieren, dass an dem Werk in der Praxis des Urheberrechts auch in Zukunft kein Weg vorbeiführen wird."
Michael Peter Wielan, in: Kommunikation & Recht 07/08/ 2011, zur 4. Auflage 2010
"Die Neuauflage verarbeitet und analysiert unter vielem anderen den „Korb 2" zum Urheberrecht sowie das Gesetz zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Durchsetzungsgesetz), das die Möglichkeiten, gegen Schutzrechtsverletzungen vorzugehen, erweitert hat. Zahlreiche kontroverse Fragen werden gründlich erörtert und fundierten Lösungen zugeführt, z. B. im Zusammenhang mit angemessener Vergütung, noch unbekannten Nutzungsarten, Multifunk-tionsgeräten, dem Google Settlement und Zweifelsfällen der Schutzdauer. Die Benutzer erhalten so eine stets fundierte Argumentationshilfe und erkennen jeden Aspekt, der bei der Vertragsgestaltung, in Beratung, Verhandlungen oder vor Gericht den Aus-schlag geben könnte.(...)"
in: NWB; Neue Wirtschaftsbriefe 27/ 2011, zur 4. Auflage 2010
"(...) Dieser Urheberrechtskommentar ist seit der ersten Auflage das Flaggschiff des Urheberrechts, der zentrale Urheberrechtskommentar, bis heute ungeschlagen. Und dies wird auch nach der lang erwarteten vierten Auflage so bleiben.(...) Insgesamt ist hier wieder ein illustres Autorenteam tätig gewesen, das in der Neuauflage sehr klare und wissenschaftlich fundierte Leitlinien für den Umgang mit dem UrhG entwickelt hat. Das Werk sollte in jeder Urheberrechts-Bibliothek stehen. Denn ohne „den Schricker" kann man kein Urheberrecht betreiben!"
Prof. Dr. Thomas Hoeren, in: MMR; Multimedia und Recht 06/ 2011, zur 4. Auflage 2010
"(...) Insgesamt ist der Kommentar jedem unbedingt zu empfehlen, der im Urheberrecht auf hochspezialisiertem Niveau tätig sein möchte. Das Werk ist insoweit sogar unverzichtbar. Aber auch wer angesichts der rechtspolitischen Debatten Klarheit in der Materie sucht, ist mit dem Kauf dieses Klassikers bestens beraten."
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Markus Ruttig, in: NJW, Neue Juristische Wochenschrift 18/ 2011, zur 4. Auflage 2010
"(...) Nicht unerwähnt bleiben soll, dass das Buch von Wesel in verständlicher Sprache verfasst ist. Manch sprachliche Eigenart hält der eine für »schnoddrig«, der andere für »nonchalant«, wie überhaupt das Werk Ablehnung oder Zustimmung zu provozieren scheint. Ich habe es mit Gewinn gelesen. Dessen Schwächen sind weniger dem Autor als der dem Fach Rechtsgeschichte und deren Fixierung auf das historische Detail geschuldet."
Uwe Günther, in: Kommune, 2/ 2011, zur 1. Auflage 2010
"(...) Besonders übersichtlich präsentiert sich der Kommentar dadurch, dass allen Paragraphen eine Einleitung und ein Inhaltsverzeichnis vorgeschaltet werden sowie Literaturhinweise das vertiefte Eintauchen in die Thematik erleichtern. Sehr gut ist auch die tabellarische Übersicht zur umfangreichen Rechtsprechung zu §§ 22 bis 24 Kunsturheberrechtsgesetz. Alles in allem ein wertvoller Begleiter und Ratgeber im „Urheberrechtsdschungel"."
in: Der freie Beruf 4/ 2011, zur 4. Auflage 2010
"(...) Der Nutzer erhält eine fundierte Argumentationshilfe und erkennt jeden Aspekt, der bei der Vertragsgestaltung, in Beratung, Verhandlungen oder vor Gericht den Ausschlag geben könnte."
in: Ipkompakt 4/ 2011, zur 4. Auflage 2010
"Dieser große Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, zum Gesetz betreffend die urheberrechtlichen Wahrnehmungsgesellschaften und zum Kunsturhebergesetz hat sich als Standardwerk etabliert. Die 4. Auflage verarbeitet und analysiert unter vielen anderen den „Korb 2" zum Urheberrecht sowie das Gesetz zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Durchsetzungsgesetz), das die Möglichkeiten, gegen Schutzrechtsverletzungen vorzugehen, erweitert hat. Eine Vielzahl aktueller und kontroverser Fragen werden gründlich erörtert und Lösungen zugeführt, z.B. im Zusammenhang mit angemessener Vergütung, noch unbekannten Nutzungsarten, Multifunktionsgeräten, dem Google Settle-ment und Zweifelsfällen der Schutzdauer.(...)"
in: Wertpapier Mitteilungen 11/ 2011, zur 4. Auflage 2010
"(...) Gerade in Rechtsgebieten, die nicht zum Standardrepertoire gehören, lohnt sich ein Griff zum Klassenprimus und der Loewen-heim/Schricker ist für das Urheberrecht, was der Simitis für den Datenschutz ist: Das unverzichtbare Standardwerk. Auf zweieinhalb tausend Seiten setzt er auch in der vierten Auflage (23 Jahre nach der ersten, aber nur vier Jahre nach der letzten Auflage) Maßstäbe. (...)
Der Schricker/Loewenheim bleibt aber auch nach dem Ausscheiden des Herausgebers Schricker, der durch exzellente Autoren ersetzt wurde, das unverzichtbare und Maßstäbe setzende Standardwerk des Urheberrechts. Wer sich nur ein Buch zum Urheberrecht anschafft, sollte zu diesem greifen."
Christoph Schnabel, in: DuD; Datenschutz und Datensicherheit 03/ 2011, zur 4. Auflage 2010
"(...) Aufgrund dieser Vorzüge und der zunehmenden „Europäisierung" des Urheberrechts ist der nun von Loewenheim herausgegebene „Schricker" daher ohne Zweifel auch für den österr Rechtsanwender von großem Wert."
David Plasser, in: Österreichische Blätter für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 01/ 2011, zur 4. Auflage 2010
"(...) Die Benutzer erhalten so eine stets fundierte Argumentationshilfe und erkennen jeden Aspekt, der bei der Vertragsgestaltung, in Beratung, Verhandlungen oder vor Gericht den Ausschlag geben könnte."
in: KammerForum 06/ 2010, zur 3. Auflage 2010
"(...) Der Kommentar bietet damit dem im Bereich des Urheberrechts tätigen Praktiker eine verlässliche und hervorragend fundierte Quelle auf dem neuesten Stand."
Anette Theimer Vorsitzende Richterin am Landgericht, in: Justizministerialblatt für Hessen 12/ 2010, zur 4. Auflage 2010
"(...) Der ,,Schricker/Loewenheim" bleibt nicht nur ein großer, sondern ein großartiger Kommentar zum Urheberrecht. Aufgrund der Klarheit und Tiefe der Darstellung fällt es leicht, anzunehmen, dass Josef Kohler ihn auch gerne zur Hand genommen hätte."
Rechtsanwalt Dr. Simon Apel, Mannheim, in: ZUM 11/2017, zur 5. Auflage 2017
"(...) Dieser Kommentar, der sich nicht nur wegen seines hochspezialisierten Niveaus bereits seit der Erstauflage als zentrales Standardwerk im Bereich des Urheberrechts etabliert hat, bleibt nach der langerwarteten fünften Auflage weiterhin unverzichtbar. Trotz Änderungen im Kreis der Herausgeber und Autoren blieb die Zwecksetzung des Kommentars gleich. Das Werk erreicht auch definitiv das im Herausgebervorwort betonte selbstgesetzte Ziel, ,,auf wissenschaftlicher Basis eine Synthese von Theorie und Praxis" zu finden."
Diana Curujew, in: Kommunikation & Recht 12/2017, zur 5. Auflage 2017
"(...) Der neue ,,Schricker", seit der 4. Auflage ,,Schricker/Loewenheim", ist eine in jeder Beziehung gelungene Aktualisierung, Erweiterung und Vertiefung der Vorauflage, eben eine Fortführung des ursprünglich von Schricker gegründeten und von Loewenheim dann übernommenen Kommentars, dies in dem Sinne, dass Konzeption und Gestaltung des ursprünglichen Werkes noch erkennbar sind. Der zeitliche Abstand zwischen den einzelnen Auflagen, der zwischenzeitlich einmal auf zwölf Jahre angewachsen war, sollte mit fünf bis sieben Jahren beibehalten werden. Die am Anfang dieser Besprechung zitierte Formulierung aus anderen Buchbesprechungen, dass dieses Buch auf jeden Schreibtisch eines Praktikers oder Wissenschaftlers gehört, muss für den ,,Schricker" nicht als Empfehlung ausgesprochen werden, da sich dieses Buch dort bereits befindet."
Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Loschelder, Köln, in: GRUR 10/2017, zur 5. Auflage 2017
"(...) Insgesamt überzeugt der "Schricker/ Loewenheim" auch in der aktuellen Auflage - nicht nur ob des Umfangs und der Breite der Darstellung, sondern auch im Hinblick auf die jeweilige Tiefe der Bearbeitung. Er ist damit sowohl für den Einstieg wie auch für die Vertiefung einzelner Probleme, für den Praktiker wie für den Wissenschaftler geeignet. Das umfassende Stichwortverzeichnis erleichtert das schnelle Nachschlagen von Einzelproblemen. Der "Schricker/ Loewenheim" gehört damit als Standardwerk auch in der fünften Auflage in jedes gut sortierte Bücherregal."
RLG Dr. Reto Mantz, Frankfurt, in: http://dierezensenten.blogspot.de 28.08.2017, zur 5. Auflage 2017
"(...) Mit der vorgenannten Einschränkung ist der bewährte Kommentar nicht nur den im Urheberrecht tätigen Praktikern wie Rechtsanwälten, Patentanwälten und Richtern sowie den auf diesem Rechtsgebiet wissenschaftlich Tätigen zu empfehlen, sondern von seiner Verständlichkeit her auch den Kreativen selbst."
Ministerialrätin Tina Zörb, in: Justizministerialblatt für Hessen 08/2017, zur 5. Auflage 2017
"(...) Der von Gerhard Schricker begründete Kommentar zum deutschen Urheberrechtsgesetz, Kunsturhebergesetz und Urheberrechtswahrnehmungsgesetz wird in der fünften Auflage erneut von Ulrich Loewenstein und neu auch von Matthias Leistner und Ansgar Ohly herausgegeben. Das insgesamt von einundzwanzig Autoren geschriebene Standradwerk überzeugt einmal mehr dank wissenschaftlicher Schärfe, Vollständigkeit und Praxisnähe."
in: INGRES 06/2017, zur 5. Auflage 2017
"Im Kommentar von Schricker/Loewenheim werden das Urheberrechtsgesetz, das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) und – in Auszügen – das Kunsturhebergesetz (KUG) erläutert. Damit sind alle Bereiche des Urheberrechts und des Rechts der Verwertungsgesellschaften abgedeckt.
Nach dem Abdruck der jeweiligen Norm folgen Literaturhinweise und eine Inhaltsübersicht, bevor die eigentliche Kommentierung – oft mit einer allgemeinen Einleitung – beginnt. Wichtige Begriffe sind mit Fettdruck hervorgehoben. Im Rahmen der Erläuterungen vertreten die Autoren auch ihre eigene Meinung, etwa zum Nutzen einer bestimmten Version von Lizenzbedingungen aus dem Open Source-Bereich. Sehr nützlich ist auch die Auflistung von „Textbausteinen“ aus BGH-Entscheidungen zu den Grundsätzen beim Schutzumfang in Bezug auf Bilder von Personen der Zeitgeschichte bei § 23 KUG.
Der Leser erhält eine wissenschaftlich fundierte, praxisnahe und umfassende Erläuterung des gesamten Urheberrechts und wird damit in die Lage versetzt, Verträge optimal zu gestalten, Mandanten bestmöglich zu beraten und Argumente in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten zur Verfügung zu haben. Das Werk erreicht damit das laut dem Vorwort selbstgesteckte Ziel, „auf wissenschaftlicher Basis eine Synthese von Theorie und Praxis“ zu finden.
Die Neuauflage mit Stand Herbst 2016 ist am 10.04.2017 und damit rund 6 Jahre nach der Vorauflage erschienen. Eingearbeitet wurden insbesondere die Neuregelung der Nutzung verwaister und vergriffener Werke, das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger, die Schutzdauerverlängerung zugunsten bestimmter Darbietungen ausübender Künstler, die Neuregelung des Abmahnwesens zum Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken und die WIPO-Verträge von Beijing und Marrakesch. Außerdem wurden zahlreiche Urteile des EuGH und neue EU-Richtlinien sowie wirtschaftliche und technische Entwicklungen berücksichtigt. In der Folge ist die Kommentierung rund 650 Seiten umfangreicher als in der Vorauflage.
Das neue Verwertungsgesellschaftengesetz (VVG) und die neuen Vorschriften zum Urhebervertragsrecht (zum 1.3.2017 in Kraft getreten) konnten zwar nicht mehr berücksichtigt werden, sollen aber in einem rund 500 Seiten starken Ergänzungsband erläutert werden, der für September 2017 geplant ist und voraussichtlich rund 55 EUR kosten wird. Teilweise wird in der Kommentierung aber schon auf die Neuregelungen hingewiesen.
Das Autorenteam besteht aus einer ausgewogenen Mischung aus Professoren, Rechtsanwälten, Justitiaren und Richtern, alles ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts.
Fazit:
Der Schricker/Loewenheim hat sich in den letzten Jahren zu Recht als meinungsbildendes Standardwerk im Urheberrecht etabliert. Eine Anschaffung lohnt sich daher auf jeden Fall."
Expertenstimme von Rechtsanwältin Tanja Fuß, MPA, Anwaltskanzlei Fuß, Stuttgart, zur 5. Auflage 2017