Cover: von Staudinger, J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Staudinger BGB - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse

von Staudinger

J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Staudinger BGB - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse

Der Staudinger – Ein Großkommentar zum BGB, der Innovation und Tradition perfekt in sich vereint!
Cover Download Leseprobe PDF

von Staudinger

J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Staudinger BGB - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse

Gesamtwerk zu Buch 2 mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. 1993 ff.

Der Staudinger – Ein Großkommentar zum BGB, der Innovation und Tradition perfekt in sich vereint!

  • Tradition, die verpflichtet: Seit 1898 begleitet der Staudinger das BGB und nimmt an dessen Entwicklung teil.
  • Kompetent: Wissenschaftlich zuverlässig und praxisnah übersichtlich informiert der Staudinger über die Änderungen und Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
  • Einen Schritt voraus: Streitfragen oder noch ungeklärte Rechtsfragen werden im Staudinger systematisch erörtert und zugleich neue, eigenständige Lösungsansätze entwickelt.
  • BGB und mehr: Neben der Kommentierung des BGB finden Sie im Gesamtwerk Staudinger auch die umfassende Kommentierung wichtiger Nebengesetze sowie ausführliche Erläuterungen zum Internationalen Privatrecht.
  • BGB und Europa: Die Einflüsse und Entwicklungen des europäischen Gemeinschaftsprivatrechts werden im Staudinger konsequent berücksichtigt.
  • Zeitersparnis: Durch systematische und alphabetische Übersichten und ausführliche Sachregister finden Sie schnell die gesuchte Information.
  • Das Expertenteam an Ihrer Seite: 139 hochqualifizierte Kommentatorinnen und Kommentatoren garantieren eine für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen leistungsfähige und höchst informative Kommentierung.
  • Bewährt: Der Staudinger wird von namhaften Kanzleien, Notaren und Gerichten Tag für Tag zu Rate gezogen.
  • Permanent aktuell: Die Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung bestimmt die Erscheinungstermine neuer Bände. Der Austausch der Bände folgt dem Aktualisierungsbedarf.

.

Gesamtwerk

Merken

Details

Hinweis: Alle Bände zu Buch 2 des BGB können einzeln als auch im Abonnenment bezogen werden (Teilabonnement, d.h. sie erhalten automatisch alle neubearbeiteten Bände). Eine Kündigung ist jederzeit möglich.

Bitte bestellen Sie über die Einzelbände.

Hardcover

Teilen

Seite drucken

E-Mail

Der Code wurde in die Zwischenablage kopiert.

Pressestimmen

Pressestimmen

"Die neu bearbeiteten Bände des Staudinger stellen eine wissenschaftliche Leistung dar, die im Schrifttum unerreicht ist und angesichts jeglicher stofflichen Beschränkung der Autoren auch unerreichbar bleiben wird."
Egon Schneider in: Zeitschrift für die Anwaltspraxis 22.11/2010

 

"[...] dass der Staudinger nicht nur „lebt‟  (Hadding, WM 2001, 1835), er sich vielmehr in guter Verfassung befindet und nur unter geringfügigen altersüblichen Gebrechen leidet ‒ er erhebt nach wie vor und mit vollem Recht den Anspruch eines unverzichtbaren und führenden Großkommentars zum BGB."
Mathias Habersack in: ZHR 174/2010

 

"Wie dem auch sei: 'Der Staudinger lebt' (Hadding, WM 2001, 1835) und erhebt mit vollem Recht den Anspruch als eines unverzichtbaren und führenden Großkommentars zum BGB."
Mathias Habersack in: ZHR 168/2004



}

Bibliografische Reihen

Bibliografie

Hardcover

von Staudinger

J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Staudinger BGB - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse

Gesamtwerk zu Buch 2 mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen

Der Staudinger – Ein Großkommentar zum BGB, der Innovation und Tradition perfekt in sich vereint!

  • Tradition, die verpflichtet: Seit 1898 begleitet der Staudinger das BGB und nimmt an dessen Entwicklung teil.
  • Kompetent: Wissenschaftlich zuverlässig und praxisnah übersichtlich informiert der Staudinger über die Änderungen und Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
  • Einen Schritt voraus: Streitfragen oder noch ungeklärte Rechtsfragen werden im Staudinger systematisch erörtert und zugleich neue, eigenständige Lösungsansätze entwickelt.
  • BGB und mehr: Neben der Kommentierung des BGB finden Sie im Gesamtwerk Staudinger auch die umfassende Kommentierung wichtiger Nebengesetze sowie ausführliche Erläuterungen zum Internationalen Privatrecht.
  • BGB und Europa: Die Einflüsse und Entwicklungen des europäischen Gemeinschaftsprivatrechts werden im Staudinger konsequent berücksichtigt.
  • Zeitersparnis: Durch systematische und alphabetische Übersichten und ausführliche Sachregister finden Sie schnell die gesuchte Information.
  • Das Expertenteam an Ihrer Seite: 139 hochqualifizierte Kommentatorinnen und Kommentatoren garantieren eine für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen leistungsfähige und höchst informative Kommentierung.
  • Bewährt: Der Staudinger wird von namhaften Kanzleien, Notaren und Gerichten Tag für Tag zu Rate gezogen.
  • Permanent aktuell: Die Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung bestimmt die Erscheinungstermine neuer Bände. Der Austausch der Bände folgt dem Aktualisierungsbedarf.
.
Webcode: /8081295

§§ 809-811 (Anweisung, Schuldverschreibung auf den Inhaber, Vorverlegung von Sachen)

§§ 812 - 822 (Ungerechtfertigte Bereicherung)

§ 581-606 (Pacht, Landpacht, Leihe)

UmwelthaftungsR (Umwelthaftungsrecht)

§§ 611-613 (Dienstvertrag und Arbeitsvertrag)

§§ 346-354 (Rücktritt)

§§ 311, 311a-c (Vertragsschluss)

§§ 840-853 (Haftung mehrerer; Geldrente oder Kapitalabfindung; Ersatzansprüche Dritter bei Tötung)

§§ 433-448

§§ 557-580a; Anh: AGG (Mietrecht 2 - Miethöhe und Beendigung des Mietverhältnisses)

§§ 705-740 (Gesellschaftsrecht)

§§ 765-778 (Bürgschaft)

§§ 812 - 822 (Ungerechtfertigte Bereicherung)

§§ 305-310; UKlaG (AGB-Recht 1 und Unterlassungsklagengesetz)

§§ 516-534 (Schenkungsrecht)

§§ 613a-619a (Betriebsübergang, Zahlung der Vergütung, Arbeitsschutz, Arbeitnehmerhaftung)

Leasing

§§ 241-243 (Treu und Glauben)

§§ 305-310 (AGB-Recht 1 und Unterlassungsklagengesetz)

§§ 830-838 (Haftung mehrerer Schädiger, Tierhalter-, Gebäudehaftung)

§§ 631-651 (Werkvertragsrecht)

§§ 662-675b (Auftrag und Geschäftsbesorgung)

§§ 839, 839a (Amtshaftungsrecht)

§§ 826-829; ProdHaftG

§§ 840-853 (Unerlaubte Handlungen 5)

§§ 397-432 (Erlass, Abtretung, Schuldübernahme, Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern)

§§ 491-512 (Verbraucherdarlehen)

§§ 620-630 (Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen)

§§ 249-254 (Schadensersatzrecht)

§§ 358-360 (Verbundene und zusammenhängende Verträge)

§§ 535-556g (Mietrecht 1 - Allgemeine Vorschriften; Wohnraummiete)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

§§ 652-655; 656a-656d

Vorbem zu § 611 ff; §§ 611-613 (Dienstvertragsrecht I)

Anhang zu §§ 305-310 (AGB-Recht 2: AGB-Kontrolle wichtiger Vertragstypen)

§§ 675c-676c (Zahlungsdienstrecht)

§§ 630a-630h (Behandlungsvertrag)

§§ 491-515 (Verbraucherdarlehen)

§§ 346-361 (Rücktritt und Widerruf)

BGB §§ 255-304 (Leistungsstörungsrecht 1)

§§ 651a-651m (Reisevertragsrecht)

Wiener UN-Kaufrecht (CISG)

Wiener UN-Kaufrecht (CISG)

§§ 823 A-D (Unerlaubte Handlungen 1 - Rechtsgüter und Rechte; Persönlichkeitsrecht; Gewerbebetrieb)

§§ 244-248; PrKG (Geldrecht)

§§ 311, 311a-c (Vertragsschluss)

§§ 312, 312a-k

§§ 741-764 (Gemeinschaft, Leibrente, Spiel)

§§ 823 E-I, 824, 825 (Verkehrspflichten, deliktische Produkthaftung, Verletzung eines Schutzgesetzes, Arzthaftungsrecht)

§§ 488-490; 607-609 (Darlehensrecht)


Pressestimmen

"Die neu bearbeiteten Bände des Staudinger stellen eine wissenschaftliche Leistung dar, die im Schrifttum unerreicht ist und angesichts jeglicher stofflichen Beschränkung der Autoren auch unerreichbar bleiben wird."
Egon Schneider in: Zeitschrift für die Anwaltspraxis 22.11/2010

 

"[...] dass der Staudinger nicht nur „lebt‟  (Hadding, WM 2001, 1835), er sich vielmehr in guter Verfassung befindet und nur unter geringfügigen altersüblichen Gebrechen leidet ‒ er erhebt nach wie vor und mit vollem Recht den Anspruch eines unverzichtbaren und führenden Großkommentars zum BGB."
Mathias Habersack in: ZHR 174/2010

 

"Wie dem auch sei: 'Der Staudinger lebt' (Hadding, WM 2001, 1835) und erhebt mit vollem Recht den Anspruch als eines unverzichtbaren und führenden Großkommentars zum BGB."
Mathias Habersack in: ZHR 168/2004