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Erstes Buch. Handelsstand, §§ 1-104a

Kommentierung der zentralen Vorschriften des Handelsrechts
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978-3-406-58376-6

Erschienen am 20. September 2010

3. Auflage, 2010

XXIX, 1626 S.

Hardcover (In Leinen)

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Pressestimmen

Pressestimmen

"(...) Insgesamt liegt mit der 3. Auflage des ersten Bandes des Großkommentars zum HGB ein aktueller und in unvermindert hoher Qualität erstellter Kommentar vor, welcher noch informativer und detaillierter als die Vorauflage gestaltet ist. Die Anschaffung für große und kleinere Notariate, egal ob im städtischen oder im ländlichen Bereich, kann uneingeschränkt empfohlen werden. Es handelt sich um ein praxisrelevantes Nachschlagewerk für alle grundlegenden handelsrechtlichen Fragen, die vor allem auch für mittelständische Gewerbetreibende in vielen Bereichen relevant werden können. Der Leser findet durch die übersichtliche redaktionelle Gestaltung in kurzer Zeit Antwort und weiterführende Literaturhinweise auf gezielte Fragestellungen in den kommentierten Bereichen."
Notarin Dr. Brigitte Bauer, LL. M. Eur., in: MittBayNot 02/2013, zur 3. Auflage 2010



"(...) Nicht zuletzt aufgrund der instruktiven Kommentierung des gerade für die notarielle Praxis relevanten Firmenrechts sowie der Darstellung zum Konzernrecht der Personengesellschaften (Anhang zu Band 3), welches in weiten Teilen noch keiner höchstrichterlichen Klärung zugeführt wurde, ist die Anschaffung der vorliegenden Bände des Münchener Kommentars zum HGB jedenfalls allen Kollegen mit einem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht sehr zu empfehlen."
Notar a. D. Sebastian Herrler, in: DNotI- Report 04/12, zur 3. Auflage 2010




"(...) Mit dem Münchener Kommentar zum HGB erscheint nun ein etabliertes Standardwerk in der dritten Auflage. Die Kommentierung ist nach den Büchern des HGB gegliedert und umfasst sieben Teilbände. Der hier zu besprechende erste Band mit den zentralen Vorschriften der §§ 1-104 a des HGB wurde bis zur Drucklegung auf den Stand des Frühjahrs 2010 gebracht. Als Herausgeber und Autor garantiert Karsten Schmidt mit weiteren namhaften Bearbeitern für eine hohe fachliche Qualität.(...)
Der Münchener Kommentar zum HGB besticht durch hochwertige Ausstattung und anwenderfreundliche Gestaltung. Das hochqualifizierte Autorenteam sorgt für eine wissenschaftlich fundierte Bearbeitung und bietet praxisorientierte Lösungen. Der Großkommentar ist deshalb ein unentbehrlicher Begleiter des im Handels- und Gesellschaftsrecht arbeitenden Juristen."
Richter am BGH Manfred Born, IL Zivilsenat, in: NZG, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht 5/ 2011, zur 3. Auflage 2010



"(...) Das Werk ist sehr lesbar geschrieben. Der Kommentierung zu den einzelnen Vorschriften wird zunächst ein Schrifttumsverzeichnis, das eine weitere Recherche ermöglicht, vorangestellt. Dann folgt eine Gliederungsübersicht, die die Übersichtlichkeit erhöht. Das Stichwortverzeichnis, das sich naturgemäß nur auf die in Band 1 kommentierten Vorschriften beschränkt, ist mustergültig. Der Käufer erhält mit dem Werk den ersten Teil eines umfangreichen praxis- und wissenschaftsorientierten Kommentars, der keine Fragen zu den kommentierten HGB-Vorschriften unbeantwortet lässt. Er spricht damit sowohl die Praxis als auch Forschung und Lehre an und wird für diesen Personenkreis weiter ein unverzichtbares Arbeitsmittel bleiben. Freuen wir uns schon jetzt auf die weiteren Bände!"
Prof. Dr. Peter Ries, in: Der deutsche Rechtspfleger 2/ 2011, zur 3. Auflage 2010



"(...) Das von praktisch und theoretisch versierten Experten geschriebene Werk wendet sich gleichermaßen an Praktiker und Wissenschaftler. Denn es erläutert das Handelsrecht praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich fundiert. Es ist eine entscheidende Hilfe bei Beratung, Vertragsgestaltung und Prozessführung."
in: Deutsch-Britische Industrie- und Handelskamer 08.10.2010, zur 3. Auflage 2010



„(...) Der Münchener Kommentar zum HGB kann sicherlich als eines der Standardwerke zum Handelsgesetzbuch bezeichnet werden. Die 1. Auflage — sie erschien im Zeitraum von 1996 bis 2004 — bot eine umfassenden Kommentierung des gesamten HGB auf durchweg hohem Niveau, die sowohl praktische als auch wissenschaftliche Bedürfnisse erfüllte. Um es vorweg zu nehmen: Der hier zu rezensierenden Band 1 der 2. Auflage knüpft an dieses Niveau nahtlos an. (…) Der Münchener Kommentar zum HGB ist nicht nur inhaltlich herausragend, sondern auch durch seine hochwertige Ausstattung und benutzerfreundliche Gestaltung ein besonderes Werk, welches jedem, der mit dem Handelsgesetzbuch Berührung hat, uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden kann.“
Dr. iur. Christoph Terbrack, in: Zeitschrift für Verbraucher und Privatinsolvenzrecht, 05/2006, zur 2. Auflage 2005



„(...) Er stellt damit nicht nur für die Wissenschaft eine wahre Fundgrube dar, sondern wird auch den Bedürfnissen der Praxis bei der Suche nach effektiven und problemorientierten Lösungen gerecht.“
In: Dt. – Brit. IHK, 04/2005, zur 2. Auflage



Expertenmeinung von Dr. Ulrich Segna, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, zur 2. Auflage:
Die erste, von 1996 bis 2004 erschienene Auflage des siebenbändigen „MüKo“ zum HGB hat sich gewissermaßen „aus dem Stand“ einen Platz in der ersten Reihe der Kommentare zu diesem Rechtsgebiet erobert. Die mit dem vorliegenden Band beginnende Neuauflage trägt dem Umstand Rechnung, daß das Handelsrecht sein Gesicht in den letzten Jahren nicht unerheblich verändert hat. Diese Veränderungen betrafen die vom ersten Band des Kommentars behandelten Materien in besonderem Maße: So hat das Handelsrechtsreformgesetz 1998 bekanntlich eine Neuordnung das Kaufmannsbegriffs und eine Liberalisierung des Firmenrechts mit sich gebracht. Auch im Handelsregisterrecht hat sich – nicht zuletzt unter dem Einfluß der neuen Rechtsprechung des EuGH und BGH zur Niederlassungsfreiheit – einiges getan. Band 1 des Kommentars wurde daher grundlegend überarbeitet und zum Teil völlig neu gefaßt. An die Stelle des im Jahr 2003 verstorbenen Gunter Bokelmann sind Andreas Heidinger und Alexander Krafka als Kommentatoren des Firmen- und Registerrechts in den Autorenkreis eingetreten. Regelmäßige Nutzer des „MüKo“, die ein hohes Maß an Qualität gewohnt sind, werden auch an diese Neuauflage besonders hohe Ansprüche stellen. Sie werden nicht enttäuscht: Die Kommentierungen zeichnen sich durchgängig durch Aktualität, Ausführlichkeit und Verständlichkeit aus. Man lese etwa – um nur eine Passage herauszugreifen – die scharfsinnigen, an die Rechtslage nach der Schuldrechtsmodernisierung angepaßten Ausführungen Liebs zur Gewährleistungsproblematik beim Unternehmenskauf im Anhang zu § 25. Die Aktualität des Kommentars läßt sich auch daran ersehen, daß der Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister, Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) erfreulicherweise bereits in die Erläuterungen einbezogen wurde. Der vorliegende erste Band läßt erwarten, daß die zweite Auflage des Kommentars des Niveau der ersten halten, wenn nicht übertreffen wird. Es bleibt also dabei: Der „MüKo“ gehört in die erste Reihe der Kommentare zum Handelsrecht.



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Bibliografische Reihen

Bibliografie

978-3-406-58376-6

Erschienen am 20. September 2010

3. Auflage , 2010

XXIX, 1626 S.

Hardcover (In Leinen)

Erstes Buch. Handelsstand, §§ 1-104a

Redakteur: Karsten Schmidt, Die Bearbeiter des ersten Bandes: Andreas Heidinger, Gerrick v. Hoyningen-Huene, Alexander Krafka, Peter Krebs, Karsten Schmidt und Jan Thiessen, Mit einem Sachverzeichnis von Martina Schulz.
Webcode: /25942

Erstes Buch. Handelsstand, §§ 1-104a

Zweites Buch. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft

Zweites Buch. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft. Erster Abschnitt. Offene Handelsgesellschaft §§ 105-160

Drittes Buch. Handelsbücher § 238-342e HGB

Bankvertragsrecht

Viertes Buch. Handelsgeschäfte

§§ 407-619 Transportrecht


Pressestimmen

"(...) Insgesamt liegt mit der 3. Auflage des ersten Bandes des Großkommentars zum HGB ein aktueller und in unvermindert hoher Qualität erstellter Kommentar vor, welcher noch informativer und detaillierter als die Vorauflage gestaltet ist. Die Anschaffung für große und kleinere Notariate, egal ob im städtischen oder im ländlichen Bereich, kann uneingeschränkt empfohlen werden. Es handelt sich um ein praxisrelevantes Nachschlagewerk für alle grundlegenden handelsrechtlichen Fragen, die vor allem auch für mittelständische Gewerbetreibende in vielen Bereichen relevant werden können. Der Leser findet durch die übersichtliche redaktionelle Gestaltung in kurzer Zeit Antwort und weiterführende Literaturhinweise auf gezielte Fragestellungen in den kommentierten Bereichen."
Notarin Dr. Brigitte Bauer, LL. M. Eur., in: MittBayNot 02/2013, zur 3. Auflage 2010


"(...) Nicht zuletzt aufgrund der instruktiven Kommentierung des gerade für die notarielle Praxis relevanten Firmenrechts sowie der Darstellung zum Konzernrecht der Personengesellschaften (Anhang zu Band 3), welches in weiten Teilen noch keiner höchstrichterlichen Klärung zugeführt wurde, ist die Anschaffung der vorliegenden Bände des Münchener Kommentars zum HGB jedenfalls allen Kollegen mit einem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht sehr zu empfehlen."
Notar a. D. Sebastian Herrler, in: DNotI- Report 04/12, zur 3. Auflage 2010



"(...) Mit dem Münchener Kommentar zum HGB erscheint nun ein etabliertes Standardwerk in der dritten Auflage. Die Kommentierung ist nach den Büchern des HGB gegliedert und umfasst sieben Teilbände. Der hier zu besprechende erste Band mit den zentralen Vorschriften der §§ 1-104 a des HGB wurde bis zur Drucklegung auf den Stand des Frühjahrs 2010 gebracht. Als Herausgeber und Autor garantiert Karsten Schmidt mit weiteren namhaften Bearbeitern für eine hohe fachliche Qualität.(...)
Der Münchener Kommentar zum HGB besticht durch hochwertige Ausstattung und anwenderfreundliche Gestaltung. Das hochqualifizierte Autorenteam sorgt für eine wissenschaftlich fundierte Bearbeitung und bietet praxisorientierte Lösungen. Der Großkommentar ist deshalb ein unentbehrlicher Begleiter des im Handels- und Gesellschaftsrecht arbeitenden Juristen."
Richter am BGH Manfred Born, IL Zivilsenat, in: NZG, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht 5/ 2011, zur 3. Auflage 2010


"(...) Das Werk ist sehr lesbar geschrieben. Der Kommentierung zu den einzelnen Vorschriften wird zunächst ein Schrifttumsverzeichnis, das eine weitere Recherche ermöglicht, vorangestellt. Dann folgt eine Gliederungsübersicht, die die Übersichtlichkeit erhöht. Das Stichwortverzeichnis, das sich naturgemäß nur auf die in Band 1 kommentierten Vorschriften beschränkt, ist mustergültig. Der Käufer erhält mit dem Werk den ersten Teil eines umfangreichen praxis- und wissenschaftsorientierten Kommentars, der keine Fragen zu den kommentierten HGB-Vorschriften unbeantwortet lässt. Er spricht damit sowohl die Praxis als auch Forschung und Lehre an und wird für diesen Personenkreis weiter ein unverzichtbares Arbeitsmittel bleiben. Freuen wir uns schon jetzt auf die weiteren Bände!"
Prof. Dr. Peter Ries, in: Der deutsche Rechtspfleger 2/ 2011, zur 3. Auflage 2010


"(...) Das von praktisch und theoretisch versierten Experten geschriebene Werk wendet sich gleichermaßen an Praktiker und Wissenschaftler. Denn es erläutert das Handelsrecht praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich fundiert. Es ist eine entscheidende Hilfe bei Beratung, Vertragsgestaltung und Prozessführung."
in: Deutsch-Britische Industrie- und Handelskamer 08.10.2010, zur 3. Auflage 2010


„(...) Der Münchener Kommentar zum HGB kann sicherlich als eines der Standardwerke zum Handelsgesetzbuch bezeichnet werden. Die 1. Auflage — sie erschien im Zeitraum von 1996 bis 2004 — bot eine umfassenden Kommentierung des gesamten HGB auf durchweg hohem Niveau, die sowohl praktische als auch wissenschaftliche Bedürfnisse erfüllte. Um es vorweg zu nehmen: Der hier zu rezensierenden Band 1 der 2. Auflage knüpft an dieses Niveau nahtlos an. (…) Der Münchener Kommentar zum HGB ist nicht nur inhaltlich herausragend, sondern auch durch seine hochwertige Ausstattung und benutzerfreundliche Gestaltung ein besonderes Werk, welches jedem, der mit dem Handelsgesetzbuch Berührung hat, uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden kann.“
Dr. iur. Christoph Terbrack, in: Zeitschrift für Verbraucher und Privatinsolvenzrecht, 05/2006, zur 2. Auflage 2005


„(...) Er stellt damit nicht nur für die Wissenschaft eine wahre Fundgrube dar, sondern wird auch den Bedürfnissen der Praxis bei der Suche nach effektiven und problemorientierten Lösungen gerecht.“
In: Dt. – Brit. IHK, 04/2005, zur 2. Auflage


Expertenmeinung von Dr. Ulrich Segna, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, zur 2. Auflage:
Die erste, von 1996 bis 2004 erschienene Auflage des siebenbändigen „MüKo“ zum HGB hat sich gewissermaßen „aus dem Stand“ einen Platz in der ersten Reihe der Kommentare zu diesem Rechtsgebiet erobert. Die mit dem vorliegenden Band beginnende Neuauflage trägt dem Umstand Rechnung, daß das Handelsrecht sein Gesicht in den letzten Jahren nicht unerheblich verändert hat. Diese Veränderungen betrafen die vom ersten Band des Kommentars behandelten Materien in besonderem Maße: So hat das Handelsrechtsreformgesetz 1998 bekanntlich eine Neuordnung das Kaufmannsbegriffs und eine Liberalisierung des Firmenrechts mit sich gebracht. Auch im Handelsregisterrecht hat sich – nicht zuletzt unter dem Einfluß der neuen Rechtsprechung des EuGH und BGH zur Niederlassungsfreiheit – einiges getan. Band 1 des Kommentars wurde daher grundlegend überarbeitet und zum Teil völlig neu gefaßt. An die Stelle des im Jahr 2003 verstorbenen Gunter Bokelmann sind Andreas Heidinger und Alexander Krafka als Kommentatoren des Firmen- und Registerrechts in den Autorenkreis eingetreten. Regelmäßige Nutzer des „MüKo“, die ein hohes Maß an Qualität gewohnt sind, werden auch an diese Neuauflage besonders hohe Ansprüche stellen. Sie werden nicht enttäuscht: Die Kommentierungen zeichnen sich durchgängig durch Aktualität, Ausführlichkeit und Verständlichkeit aus. Man lese etwa – um nur eine Passage herauszugreifen – die scharfsinnigen, an die Rechtslage nach der Schuldrechtsmodernisierung angepaßten Ausführungen Liebs zur Gewährleistungsproblematik beim Unternehmenskauf im Anhang zu § 25. Die Aktualität des Kommentars läßt sich auch daran ersehen, daß der Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister, Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) erfreulicherweise bereits in die Erläuterungen einbezogen wurde. Der vorliegende erste Band läßt erwarten, daß die zweite Auflage des Kommentars des Niveau der ersten halten, wenn nicht übertreffen wird. Es bleibt also dabei: Der „MüKo“ gehört in die erste Reihe der Kommentare zum Handelsrecht.