Die Neubearbeitung 2015 der §§ 488-490; 607-609 bietet das in der Bankrechtspraxis erforderliche Spezialwissen auf aktuellem Stand. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Kommentierung derjenigen Kreditgeschäfte mit Darlehenscharakter, die in der Bankpraxis vorkommen.
§§ 488-490; 607-609 (Darlehensrecht)