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Gewerbeordnung und ergänzende Vorschriften: GewO
Band I: Gewerbeordnung - Kommentar. Band II: Ergänzende Vorschriften.
Zum Grundwerk
Das Recht der selbständigen Gewerbebetriebe ist eine Materie mit vielen Spezialgebieten und in der Praxis besonders wichtigen Durchführungsvorschriften.
Der "Landmann/Rohmer, GewO, erläutert in Band I umfassend und praxisnah die Gewerbeordnung.
Band II enthält die ergänzenden Regelungen zum Gewerberecht einschließlich der wichtigsten Verwaltungsvorschriften.
Zielgruppe
Für Gewerbeämter, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Gewerbebetriebe.
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"(...) Der Landmann-Rohmer wird durch die in Rede stehende Ergänzungslieferung seinem Anspruch, ein nützliches Hilfsmittel vor allem für die Praktiker zu sein, in vollem Umfang gerecht. Daher ist die Anschaffung empfehlenswert."
Ministerialrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 4. November 2019, zur 81. Ergänzungslieferung 2019
"(...) Das Standardwerk "Landmann-Rohmer" ist nahezu unverzichtbar insbesondere für Gewerberechtler und kann als wertvolle Hilfe bei der Bewältigung der täglichen Arbeit empfohlen werden."
Regierungsdirektorin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 08.09.2014, zur 66. Erg.Liefg.
"(...) Auf das Standardwerk "Landmann-Rohmer" wird von allen mit Gewerberecht befassten Personen immer wieder gerne zurückgegriffen, weil man damit ein nützliches und verlässliches Hilfsmittel für die jeweilige Aufgabenwahrnehmung zur Hand hat. Daher sind regelmäßige Aktualisierungen - wie die vorliegende - unabdingbar, gerade auch bei dem zu beobachtenden relativ hohen gesetzgeberischen Aktionismus rund um die Gewerbeordnung in den letzten Jahren."
Regierungsdirektorin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 10.03.2014, zur 65. Erg.-Lfg.
"(...) Als Fazit dieser Rezension kann erneut eine Empfehlung für den fraglichen Kommentar ausgesprochen werden, denn nach wie vor wird der Nutzer mit diesem Standardwerk des Gewerberechts Problemstellungen zielführend lösen können."
Regierungsdirektorin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Statsanzeiger für das Land Hessen 04.11..2013, zur 64. Erg.-Lfg.
"(...) Das Gewerberecht mit seinen jährlich inzwischen mehrfachen Änderungen bleibt spannend. Damit die mit dieser Rechtsmaterie befassten Personen sich dennoch kompetent informieren können, ist der Landmann-Rohmer als Standardwerk im Gewerberecht unentbehrlich und kann deshalb nur empfohlen werden."
Sabine Weidtmann-Neuer in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 01.07.2013, zur 1. Auflage
"(...) Für diejenigen, die mit dem Gewerberecht bef asst sind, wird durch die vorliegende Ergänzungslieferung weiterhin der hier besprochene Kommentar letztlich ein unentbehrliches Arbeitsmittel und verlässlicher Wegweiser sein."
Regierungsdirektorin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/ 2010, zur 1. Auflage 1997
"(...) Wer den Landmann/Rohmer nicht für seine tägliche Arbeit als Gewerberechtssachbearbeiter benutzt, der "stiehlt" sich und anderen die Zeit. Sich, weil er sich meist schwer und zeitaufwendig die notwendigen Informationen anderweitig beschaffen muss, die anderen, insbesondere Rechtsanwälte und auch Richter, weil ihnen der Behördensachbearbeiter häufig ein „unvollkommenes" Werk seiner Bußgeld - oder gewerberechtlichen Entscheidung präsentiert, die dann vom Adressaten und Gericht selbst nachbearbeitet werden muss."
Kalr Brenner, in: owiz 05-06/ 2009, zur 53. Auflage 2009
"(...) Erneut gelingt es den Autoren den Standardkommentar zum Gewerberecht auf einem hohen Niveau zu halten. Deshalb wird nach wie vor jeder, der mit gewerberechtlichen Fragestellungen befasst ist, nicht ohne den Landmann-Rohmer auskommen." Oberamtsrätin Kerstin Martini, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 47/ 2008, zur 1. Auflage 1997
"(...) Abschließend bleibt erneut festzustellen, dass der Landmann-Rohmer als gewerberechtlicher Standardkommentar bei niemandem fehlen darf, der mit diesem weitreichenden Rechtsgebiet befasst ist. Gerade der Band II erweist sich zunehmend als wahre Fundgrube.(...)"
in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 22/ 2008, zur 51. Ergänzungslieferung 2008
"(...)Abschließend bleibt erneut festzustellen, dass der Landmann-Rohmer als gewerberechtlicher Standardkommentar bei niemandem fehlen darf, der mit diesem weitreichenden Rechtsgebiet befasst ist. Gerade der Band II erweist sich zunehmend als wahre Fundgrube.(...)"
in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 22/ 2008, zur 51. Ergänzungslieferung 2008
"(...) Gewerberechtler werden nicht ohne die Nutzung des Landmann-Rohmer als Standardkommentar auskommen können."
Oberamtsrätin Kerstin Martini, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 52/2007, zur 50. Ergänzungslieferung 2007
"(...) Die Ausführungen machen deutlich, dass die Autoren jeweils eine große Anzahl von verschiedenen Entwicklungen für die Leser aufbereitet haben. Erneut kann mit der fraglichen Ergänzungslieferung dem 'Landmann-Rohmer' als gewerberechtlichem Standardkommentar bestätigt werden, dass er seiner Rolle als überaus nützliches Handwerkszeug uneingeschränkt gerecht wird."
Ministerialrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 21.1.19, zur 79. Auflage 2018
"(...) Wie schon bisher ist der vorliegende Standardkommentar als umfassende und praxisorientierte Kommentierung der Gewerbeordnung und der einschlägigen Nebengesetze zu werten."
Reinhard Fischer, Ministerialrat, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 16.07.2007, zur 49. Ergänzungslieferung 2007
„(…) Der Landmann-Rohmer sichert sich auch durch diese Ergänzungslieferung seinen angestammten Platz als einer der gewerblichen Standardkommentare.“
Kerstin Martini, Oberamtsrätin, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 6/2007, zur 48. Erg.Liefg.
„(...) Ungeachtet der voranstehend empfohlenen Nachbesserungen ist als Fazit festzuhalten, dass der Anspruch an ein verlässliches Nachschlagewerk für die praktische Arbeit von Gewerbeämtern, Richtern, Rechtsanwälten, Hochschulen und Gewerbebetrieben mit der hier vorliegenden Ergänzungslieferung erneut eingelöst wird.“
Ministerialrat Reinhard Fischer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 3. April 2006, zur 47. Auflage
"(...) Für den hier besprochenen Standardkommentar für das Gewerberecht gilt weiterhin, dass er für die Beteiligten ein wertvoller Ratgeber bei gewerberechtlichen Fragestellungen sein kann."
Oberamtsrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, August 2003 zur 43. Erg.-Lfg.
"(...) Um diese Zeiten unbeschadet bestehen zu können, enötigt man einen Kommentar, mit dem man die in der Praxis auftretenden Fragen zuverlässig lösen kann und der gleichzeitig Rechtsänderungen sowie gegebenenfalls deren Hintergründe erklärt, gleichwohl dabei aber die dogmatischen Grundlagen nicht vernachlässigt. Diese Attribute kann der Landmann-Rohmer für sich verbuchen."
Oberamtsrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 46/2003, zur 44. Ergänzungslieferung
"(...) Der immense und auch heterogene Stoff hat eine Verarbeitung gefunden, die diesen Kommentar zu einem unentbehrlichen Hilfsmittel für die Praxis und zu einem Leitfaden und einer Fundgrube für die wissenschaftliche Durchdringung des Wirtschaftsverwaltungsrechts macht."
Peter Badura, in: Archiv des öffentlichen Rechts 4/2003
„(...) Weiterhin dient aus Sicht der Rezensentin der „Landmann-Rohmer“ als unverzichtbares Rüstzeug für alle, die mit den Belangen des Gewerberechts zu tun haben.“
Oberamtsrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 10. März 2003, zur 42. Ergänzungslieferung
"(...) Daher behauptet der "Landmann-Rohmer" wieder mit Fug und Recht seine gesicherte Position als einer der Standardkommentare im Gewerberecht. Gerichte, Anwälte und Verwaltungsbehörden werden zur Lösung von Problemstellungen sicherlich gerne auf die Kommentierung zurückgreifen."
Ministerialrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 16.01.2017, zur 1. Auflage 1997
"(...) Durch die in Rede stehende Ergänzungslieferung behält der vorliegende Standardkommentar weiterhin sein Funktion als verlässliches, aussagekräftiges und unverzichtbares Arbeitsmittel für Gewerberechtler."
Ministerialrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 27/2016, zur 71. Ergänzungslieferung 01/2016
"(...) Der Landmann-Rohmer wird seinem Anspruch, ein wichtiges Hilfsmittel für Praktiker zu sein, durch die in Rede stehende Lieferung weiterhin gerecht. Insbesondere für Gewerberechtler ist dieses Werk sehr empfehlenswert."
Ministerialrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 46/2015, zur 70. Auflage 2015
"(...) Insgesamt ist es erfreulich, wenn in stetiger Folge durch Ergänzungslieferungen beim Landmann-Rohmer sichergestellt wird, dass die Nutzer aktuell informiert und damit zugleich Fehler sowie etwaige Prozessrisiken vermieden werden. Das Werk bleibt weiterhin sowohl für die Praktiker im Gewerberecht als auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit eine unverzichtbare Hilfe."
Ministerialrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 31/2015, zur 69. Ergänzungslieferung 2015
"(...) Die Schnelllebigkeit im Gewerberecht mit seinen Nebengesetzen machte es erforderlich, für 2014 insgesamt drei Ergänzungslieferungen herauszugeben. Auch mit der hier zu besprechenden Aktualisierung wird erneut die Position des „Landmann-Rohmers" als Standardwerk nachhaltig gefestigt."
Ministerialrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 09.02.2015, zur 68. Erg.-Lfg.
"(...) Das bewährte Standardwerk für Gewerberechtler enthält mit der - übrigens ganz regelmäßig aktualisierten - Kommentierung zur PAngV ein echtes „Schmankerl" und daher dürfte das Nachschlagewerk für einen noch größeren Nutzerkreis nicht nur von Interesse sondern auch äußerst zweckdienlich sein."
Regierungsdirektorin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 05.01.2015, zur 67. Erg.-Liefg. 2014
Gewerbeordnung und ergänzende Vorschriften: GewO
Band I: Gewerbeordnung - Kommentar. Band II: Ergänzende Vorschriften
"(...) Der Landmann-Rohmer wird durch die in Rede stehende Ergänzungslieferung seinem Anspruch, ein nützliches Hilfsmittel vor allem für die Praktiker zu sein, in vollem Umfang gerecht. Daher ist die Anschaffung empfehlenswert."
Ministerialrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 4. November 2019, zur 81. Ergänzungslieferung 2019
"(...) Das Standardwerk "Landmann-Rohmer" ist nahezu unverzichtbar insbesondere für Gewerberechtler und kann als wertvolle Hilfe bei der Bewältigung der täglichen Arbeit empfohlen werden."
Regierungsdirektorin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 08.09.2014, zur 66. Erg.Liefg.
"(...) Auf das Standardwerk "Landmann-Rohmer" wird von allen mit Gewerberecht befassten Personen immer wieder gerne zurückgegriffen, weil man damit ein nützliches und verlässliches Hilfsmittel für die jeweilige Aufgabenwahrnehmung zur Hand hat. Daher sind regelmäßige Aktualisierungen - wie die vorliegende - unabdingbar, gerade auch bei dem zu beobachtenden relativ hohen gesetzgeberischen Aktionismus rund um die Gewerbeordnung in den letzten Jahren."
Regierungsdirektorin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 10.03.2014, zur 65. Erg.-Lfg.
"(...) Als Fazit dieser Rezension kann erneut eine Empfehlung für den fraglichen Kommentar ausgesprochen werden, denn nach wie vor wird der Nutzer mit diesem Standardwerk des Gewerberechts Problemstellungen zielführend lösen können."
Regierungsdirektorin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Statsanzeiger für das Land Hessen 04.11..2013, zur 64. Erg.-Lfg.
"(...) Das Gewerberecht mit seinen jährlich inzwischen mehrfachen Änderungen bleibt spannend. Damit die mit dieser Rechtsmaterie befassten Personen sich dennoch kompetent informieren können, ist der Landmann-Rohmer als Standardwerk im Gewerberecht unentbehrlich und kann deshalb nur empfohlen werden."
Sabine Weidtmann-Neuer in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 01.07.2013, zur 1. Auflage
"(...) Für diejenigen, die mit dem Gewerberecht bef asst sind, wird durch die vorliegende Ergänzungslieferung weiterhin der hier besprochene Kommentar letztlich ein unentbehrliches Arbeitsmittel und verlässlicher Wegweiser sein."
Regierungsdirektorin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/ 2010, zur 1. Auflage 1997
"(...) Wer den Landmann/Rohmer nicht für seine tägliche Arbeit als Gewerberechtssachbearbeiter benutzt, der "stiehlt" sich und anderen die Zeit. Sich, weil er sich meist schwer und zeitaufwendig die notwendigen Informationen anderweitig beschaffen muss, die anderen, insbesondere Rechtsanwälte und auch Richter, weil ihnen der Behördensachbearbeiter häufig ein „unvollkommenes" Werk seiner Bußgeld - oder gewerberechtlichen Entscheidung präsentiert, die dann vom Adressaten und Gericht selbst nachbearbeitet werden muss."
Kalr Brenner, in: owiz 05-06/ 2009, zur 53. Auflage 2009
"(...) Erneut gelingt es den Autoren den Standardkommentar zum Gewerberecht auf einem hohen Niveau zu halten. Deshalb wird nach wie vor jeder, der mit gewerberechtlichen Fragestellungen befasst ist, nicht ohne den Landmann-Rohmer auskommen." Oberamtsrätin Kerstin Martini, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 47/ 2008, zur 1. Auflage 1997
"(...) Abschließend bleibt erneut festzustellen, dass der Landmann-Rohmer als gewerberechtlicher Standardkommentar bei niemandem fehlen darf, der mit diesem weitreichenden Rechtsgebiet befasst ist. Gerade der Band II erweist sich zunehmend als wahre Fundgrube.(...)"
in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 22/ 2008, zur 51. Ergänzungslieferung 2008
"(...)Abschließend bleibt erneut festzustellen, dass der Landmann-Rohmer als gewerberechtlicher Standardkommentar bei niemandem fehlen darf, der mit diesem weitreichenden Rechtsgebiet befasst ist. Gerade der Band II erweist sich zunehmend als wahre Fundgrube.(...)"
in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 22/ 2008, zur 51. Ergänzungslieferung 2008
"(...) Gewerberechtler werden nicht ohne die Nutzung des Landmann-Rohmer als Standardkommentar auskommen können."
Oberamtsrätin Kerstin Martini, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 52/2007, zur 50. Ergänzungslieferung 2007
"(...) Die Ausführungen machen deutlich, dass die Autoren jeweils eine große Anzahl von verschiedenen Entwicklungen für die Leser aufbereitet haben. Erneut kann mit der fraglichen Ergänzungslieferung dem 'Landmann-Rohmer' als gewerberechtlichem Standardkommentar bestätigt werden, dass er seiner Rolle als überaus nützliches Handwerkszeug uneingeschränkt gerecht wird."
Ministerialrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 21.1.19, zur 79. Auflage 2018
"(...) Wie schon bisher ist der vorliegende Standardkommentar als umfassende und praxisorientierte Kommentierung der Gewerbeordnung und der einschlägigen Nebengesetze zu werten."
Reinhard Fischer, Ministerialrat, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 16.07.2007, zur 49. Ergänzungslieferung 2007
„(…) Der Landmann-Rohmer sichert sich auch durch diese Ergänzungslieferung seinen angestammten Platz als einer der gewerblichen Standardkommentare.“
Kerstin Martini, Oberamtsrätin, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 6/2007, zur 48. Erg.Liefg.
„(...) Ungeachtet der voranstehend empfohlenen Nachbesserungen ist als Fazit festzuhalten, dass der Anspruch an ein verlässliches Nachschlagewerk für die praktische Arbeit von Gewerbeämtern, Richtern, Rechtsanwälten, Hochschulen und Gewerbebetrieben mit der hier vorliegenden Ergänzungslieferung erneut eingelöst wird.“
Ministerialrat Reinhard Fischer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 3. April 2006, zur 47. Auflage
"(...) Für den hier besprochenen Standardkommentar für das Gewerberecht gilt weiterhin, dass er für die Beteiligten ein wertvoller Ratgeber bei gewerberechtlichen Fragestellungen sein kann."
Oberamtsrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, August 2003 zur 43. Erg.-Lfg.
"(...) Um diese Zeiten unbeschadet bestehen zu können, enötigt man einen Kommentar, mit dem man die in der Praxis auftretenden Fragen zuverlässig lösen kann und der gleichzeitig Rechtsänderungen sowie gegebenenfalls deren Hintergründe erklärt, gleichwohl dabei aber die dogmatischen Grundlagen nicht vernachlässigt. Diese Attribute kann der Landmann-Rohmer für sich verbuchen."
Oberamtsrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 46/2003, zur 44. Ergänzungslieferung
"(...) Der immense und auch heterogene Stoff hat eine Verarbeitung gefunden, die diesen Kommentar zu einem unentbehrlichen Hilfsmittel für die Praxis und zu einem Leitfaden und einer Fundgrube für die wissenschaftliche Durchdringung des Wirtschaftsverwaltungsrechts macht."
Peter Badura, in: Archiv des öffentlichen Rechts 4/2003
„(...) Weiterhin dient aus Sicht der Rezensentin der „Landmann-Rohmer“ als unverzichtbares Rüstzeug für alle, die mit den Belangen des Gewerberechts zu tun haben.“
Oberamtsrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen, 10. März 2003, zur 42. Ergänzungslieferung
"(...) Daher behauptet der "Landmann-Rohmer" wieder mit Fug und Recht seine gesicherte Position als einer der Standardkommentare im Gewerberecht. Gerichte, Anwälte und Verwaltungsbehörden werden zur Lösung von Problemstellungen sicherlich gerne auf die Kommentierung zurückgreifen."
Ministerialrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 16.01.2017, zur 1. Auflage 1997
"(...) Durch die in Rede stehende Ergänzungslieferung behält der vorliegende Standardkommentar weiterhin sein Funktion als verlässliches, aussagekräftiges und unverzichtbares Arbeitsmittel für Gewerberechtler."
Ministerialrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 27/2016, zur 71. Ergänzungslieferung 01/2016
"(...) Der Landmann-Rohmer wird seinem Anspruch, ein wichtiges Hilfsmittel für Praktiker zu sein, durch die in Rede stehende Lieferung weiterhin gerecht. Insbesondere für Gewerberechtler ist dieses Werk sehr empfehlenswert."
Ministerialrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 46/2015, zur 70. Auflage 2015
"(...) Insgesamt ist es erfreulich, wenn in stetiger Folge durch Ergänzungslieferungen beim Landmann-Rohmer sichergestellt wird, dass die Nutzer aktuell informiert und damit zugleich Fehler sowie etwaige Prozessrisiken vermieden werden. Das Werk bleibt weiterhin sowohl für die Praktiker im Gewerberecht als auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit eine unverzichtbare Hilfe."
Ministerialrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 31/2015, zur 69. Ergänzungslieferung 2015
"(...) Die Schnelllebigkeit im Gewerberecht mit seinen Nebengesetzen machte es erforderlich, für 2014 insgesamt drei Ergänzungslieferungen herauszugeben. Auch mit der hier zu besprechenden Aktualisierung wird erneut die Position des „Landmann-Rohmers" als Standardwerk nachhaltig gefestigt."
Ministerialrätin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 09.02.2015, zur 68. Erg.-Lfg.
"(...) Das bewährte Standardwerk für Gewerberechtler enthält mit der - übrigens ganz regelmäßig aktualisierten - Kommentierung zur PAngV ein echtes „Schmankerl" und daher dürfte das Nachschlagewerk für einen noch größeren Nutzerkreis nicht nur von Interesse sondern auch äußerst zweckdienlich sein."
Regierungsdirektorin Sabine Weidtmann-Neuer, in: Staatsanzeiger für das Land Hessen 05.01.2015, zur 67. Erg.-Liefg. 2014