Cover: von Staudinger, §§ 631–650h; §§ 650p–650t (Werkvertrag, Bauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag)

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§§ 631–650h; §§ 650p–650t (Werkvertrag, Bauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag)

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§§ 631–650h; §§ 650p–650t (Werkvertrag, Bauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag)

Das Werkvertragsrecht hat durch die Einführung des neuen Bauvertragsrechts Anfang des Jahres 2018 tiefgreifende Veränderungen erfahren, die sich erst langsam in der Praxis zu etablieren beginnen. Das betrifft nicht nur den rechtssicheren Umgang mit neu geschaffenen Vertragstypen wie dem Verbraucherbauvertrag, dem Architekten- und Ingenieurvertrag und dem Bauträgervertrag, sondern auch die völlig neuen Regelungen zu den Anordnungsrechten des Bestellers und der sich daraus ergebenden Vergütungsfolgen. Hinzu kommen einige jüngere Grundsatzentscheidungen des BGH zu zentralen Fragen des allgemeinen Werk- und Bauvertragsrechts, die ganz grundsätzliche Fragen hinsichtlich ihrer rechtlichen Bewertung und praktischen Umsetzung aufwerfen. Die substantielle Neukommentierung des Werk- und Bauvertragsrechts im Staudinger greift diese Entwicklungen auf und stellt sie in den Kontext einer ganzheitlichen Betrachtung eines komplexen Regelungs- und Vertragssystems, dessen Durchdringung und Anwendung für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen eine Herausforderung darstellt.

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Bibliografische Reihen

Bibliografie

978-3-8059-1360-7

Erschienen am 31. Januar 2025

Einzelbezug

1066 S.

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§§ 631–650h; §§ 650p–650t (Werkvertrag, Bauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag)

Das Werkvertragsrecht hat durch die Einführung des neuen Bauvertragsrechts Anfang des Jahres 2018 tiefgreifende Veränderungen erfahren, die sich erst langsam in der Praxis zu etablieren beginnen. Das betrifft nicht nur den rechtssicheren Umgang mit neu geschaffenen Vertragstypen wie dem Verbraucherbauvertrag, dem Architekten- und Ingenieurvertrag und dem Bauträgervertrag, sondern auch die völlig neuen Regelungen zu den Anordnungsrechten des Bestellers und der sich daraus ergebenden Vergütungsfolgen. Hinzu kommen einige jüngere Grundsatzentscheidungen des BGH zu zentralen Fragen des allgemeinen Werk- und Bauvertragsrechts, die ganz grundsätzliche Fragen hinsichtlich ihrer rechtlichen Bewertung und praktischen Umsetzung aufwerfen. Die substantielle Neukommentierung des Werk- und Bauvertragsrechts im Staudinger greift diese Entwicklungen auf und stellt sie in den Kontext einer ganzheitlichen Betrachtung eines komplexen Regelungs- und Vertragssystems, dessen Durchdringung und Anwendung für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen eine Herausforderung darstellt.
Webcode: /37891057

§§ 812 - 822 (Ungerechtfertigte Bereicherung)

UmwelthaftungsR (Umwelthaftungsrecht)

§§ 611-613 (Dienstvertrag und Arbeitsvertrag)

§§ 613a-619a (Betriebsübergang, Zahlung der Vergütung, Arbeitsschutz, Arbeitnehmerhaftung)

§§ 433-448

§§ 705-740 (Gesellschaftsrecht)

§§ 581-606 (Pacht, Landpacht, Leihe)

§§ 840-853 (Haftung mehrerer; Geldrente oder Kapitalabfindung; Ersatzansprüche Dritter bei Tötung)

§§ 346-354 (Rücktritt)

§§ 311, 311a-c (Vertragsschluss)

§§ 765-778 (Bürgschaft)

§§ 312, 312a-m

§§ 535-556g (Mietrecht 1 - Allgemeine Vorschriften; Wohnraummiete)

§§ 611-613 (Dienstvertrag und Arbeitsvertrag)

§§ 305-310; UKlaG (AGB-Recht 1 und Unterlassungsklagengesetz)

Leasing

Anhang zu §§ 305-310 (AGB-Recht 2: AGB-Kontrolle wichtiger Vertragstypen)

§§ 613a-619a (Betriebsübergang, Zahlung der Vergütung, Arbeitsschutz, Arbeitnehmerhaftung)

§§ 516-534 (Schenkungsrecht)

§§ 830-838 (Haftung mehrerer Schädiger, Tierhalter-, Gebäudehaftung)

§§ 491-512 (Verbraucherdarlehen)

§§ 677-704 (Geschäftsführung ohne Auftrag)

§§ 662-675b (Auftrag und Geschäftsbesorgung)

§§ 397-432 (Erlass, Abtretung, Schuldübernahme, Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern)

§§ 826-829; ProdHaftG

§§ 839, 839a (Amtshaftungsrecht)

§§ 631-651 (Werkvertragsrecht)

§§ 620-630 (Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen)

§§ 241-243 (Treu und Glauben)

§§ 358-360 (Verbundene und zusammenhängende Verträge)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

§§ 249-254 (Schadensersatzrecht)

§§ 675c-676c (Zahlungsdienstrecht)

§§ 652-655; 656a-656d

J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Staudinger BGB - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse

§§ 244-248; PrKG (Geldrecht)

§§ 315-326 (Leistungsstörungsrecht 2)

§§ 346-361 (Rücktritt und Widerruf)

§§ 630a-630h (Behandlungsvertrag)

§§ 491-515 (Verbraucherdarlehen)

§§ 620-630 (Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen)

§§ 327-327u (Verträge über digitale Produkte)

§§ 557-580a; Anhang: AGG(Mietrecht 2 - Miethöhe und Beendigung des Mietverhältnisses)

Wiener UN-Kaufrecht (CISG)

§§ 449-473; 480-487 (Kaufrecht 2 - Sonderformen des Kaufs, Time-Sharing)

§§ 651a-651y (Reisevertragsrecht)

§§ 741-764 (Gemeinschaft, Leibrente, Spiel)

Wiener UN-Kaufrecht (CISG)

§§ 823 A-D (Unerlaubte Handlungen 1 - Rechtsgüter und Rechte; Persönlichkeitsrecht; Gewerbebetrieb)

§§ 631–650h; §§ 650p–650t (Werkvertrag, Bauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag)