Cover: von Staudinger, §§ 812 - 822 (Ungerechtfertigte Bereicherung)

von Staudinger

§§ 812 - 822 (Ungerechtfertigte Bereicherung)

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von Staudinger

§§ 812 - 822 (Ungerechtfertigte Bereicherung)

Mit der aktuellen Staudinger-Neubearbeitung 2007 haben Sie eine echte Orientierungshilfe zu allen wichtigen Fragen des Bereicherungsrechts zur Hand. Dieses Rechtsgebiet ist komplex und von zentraler Bedeutung für alle Gebiete des Zivilrechts, aber auch für das öffentliche Recht, insbesondere etwa im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch. Die einschlägigen Fragestellungen des Bereicherungsrechts, z. B. die in der Praxis so bedeutsamen Dreiecksbeziehungen oder der Inhalt des Bereicherungsanspruchs werden systematisch erläutert und Lösungsvorschläge angeboten. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Fernwirkungen der Schuldrechtsreform auf das Bereicherungsrecht vor allem im Zusammenhang mit der Rückabwicklung gegenseitiger Verträge gerichtet. Neue Entscheidungen und wichtige Publikationen werden ausführlich im jeweiligen Kontext analysiert.


Zielgruppe:

Richter/Gerichte, Rechtsanwälte, Rechtsabteilungen von Unternehmen, Banken, Wirtschaftsverbände, Ministerien, Professoren, Institute, Bibliotheken

Redaktion: Norbert Horn, Bearbeitet von: Stephan Lorenz, Begründet von: Julius von Staudinger.

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Details

978-3-8059-1036-1

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Erschienen am 20. November 2007

Einzelbezug

Neubearbeitung, 2007

404 S.

Hardcover

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Mit der aktuellen Staudinger-Neubearbeitung 2007 haben Sie eine echte Orientierungshilfe zu allen wichtigen Fragen des Bereicherungsrechts zur Hand. Dieses Rechtsgebiet ist komplex und von zentraler Bedeutung für alle Gebiete des Zivilrechts, aber auch für das öffentliche Recht, insbesondere etwa im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch. Die einschlägigen Fragestellungen des Bereicherungsrechts, z. B. die in der Praxis so bedeutsamen Dreiecksbeziehungen oder der Inhalt des Bereicherungsanspruchs werden systematisch erläutert und Lösungsvorschläge angeboten. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Fernwirkungen der Schuldrechtsreform auf das Bereicherungsrecht vor allem im Zusammenhang mit der Rückabwicklung gegenseitiger Verträge gerichtet. Neue Entscheidungen und wichtige Publikationen werden ausführlich im jeweiligen Kontext analysiert.


Zielgruppe:

Richter/Gerichte, Rechtsanwälte, Rechtsabteilungen von Unternehmen, Banken, Wirtschaftsverbände, Ministerien, Professoren, Institute, Bibliotheken

Redaktion: Norbert Horn, Bearbeitet von: Stephan Lorenz, Begründet von: Julius von Staudinger.
Webcode: /262981

§§ 812 - 822 (Ungerechtfertigte Bereicherung)

UmwelthaftungsR (Umwelthaftungsrecht)

§§ 311, 311a-c (Vertragsschluss)

§§ 705-740 (Gesellschaftsrecht)

§§ 765-778 (Bürgschaft)

§§ 840-853 (Haftung mehrerer; Geldrente oder Kapitalabfindung; Ersatzansprüche Dritter bei Tötung)

§§ 433-448

§§ 611-613 (Dienstvertrag und Arbeitsvertrag)

§§ 346-354 (Rücktritt)

§§ 535-556g (Mietrecht 1 - Allgemeine Vorschriften; Wohnraummiete)

§§ 312, 312a-m

§§ 613a-619a (Betriebsübergang, Zahlung der Vergütung, Arbeitsschutz, Arbeitnehmerhaftung)

§§ 581-606 (Pacht, Landpacht, Leihe)

§§ 516-534 (Schenkungsrecht)

§§ 613a-619a (Betriebsübergang, Zahlung der Vergütung, Arbeitsschutz, Arbeitnehmerhaftung)

Leasing

§§ 611-613 (Dienstvertrag und Arbeitsvertrag)

§§ 491-512 (Verbraucherdarlehen)

§§ 631-651 (Werkvertragsrecht)

§§ 662-675b (Auftrag und Geschäftsbesorgung)

§§ 839, 839a (Amtshaftungsrecht)

§§ 826-829; ProdHaftG

§§ 397-432 (Erlass, Abtretung, Schuldübernahme, Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern)

§§ 830-838 (Haftung mehrerer Schädiger, Tierhalter-, Gebäudehaftung)

§§ 305-310 (AGB-Recht 1 und Unterlassungsklagengesetz)

§§ 620-630 (Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen)

§§ 358-360 (Verbundene und zusammenhängende Verträge)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

§§ 249-254 (Schadensersatzrecht)

§§ 241-243 (Treu und Glauben)

§§ 652-655; 656a-656d

§§ 675c-676c (Zahlungsdienstrecht)

Anhang zu §§ 305-310 (AGB-Recht 2: AGB-Kontrolle wichtiger Vertragstypen)

§§ 244-248; PrKG (Geldrecht)

§§ 630a-630h (Behandlungsvertrag)

BGB §§ 255-304 (Leistungsstörungsrecht 1)

§§ 346-361 (Rücktritt und Widerruf)

§§ 491-515 (Verbraucherdarlehen)

§§ 741-764 (Gemeinschaft, Leibrente, Spiel)

Wiener UN-Kaufrecht (CISG)

Wiener UN-Kaufrecht (CISG)

§§ 823 A-D (Unerlaubte Handlungen 1 - Rechtsgüter und Rechte; Persönlichkeitsrecht; Gewerbebetrieb)

§§ 557-580a; Anhang: AGG(Mietrecht 2 - Miethöhe und Beendigung des Mietverhältnisses)

§§ 449-473; 480-487 (Kaufrecht 2 - Sonderformen des Kaufs, Time-Sharing)

§§ 651a-651y (Reisevertragsrecht)

§§ 823 E-I, 824, 825 (Verkehrspflichten, deliktische Produkthaftung, Verletzung eines Schutzgesetzes, Arzthaftungsrecht)

§§ 315-326 (Leistungsstörungsrecht 2)

§§ 488-490; 607-609 (Darlehensrecht)

§§ 779-782 (Vergleich, Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis)

§§ 362-396 (Erfüllung, Hinterlegung, Aufrechnung)