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Nebenstrafrecht II

Sonstiges 228,00 €
Abgeschlossener Kommentarband zum Wirtschaftsstrafrecht
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Nebenstrafrecht II

Strafvorschriften aus: MarkenG - UrhG - UWG - AO - SchwarzArbG - AÜG - BetrVG - AktG - AWG - BauFordSiG - BörsG - DepotG - GenG - GewO - GmbHG - HGB - InsO - KWG - WpHG - TKG -TMG.

Pressestimmen

Pressestimmen

"(...) Eine Kommentierung erheblicher Teile des Nebenstrafrechts in einem Großkommentar ist verlegerisches Neuland. Neben den Kommentaren zu den jeweiligen Gesetzen (die die Strafvorschriften nicht immer vertieft erläutern) widmet sich bisher nur die Loseblatt-Sammlung „Strafrechtliche Nebengesetze" von Erbs/Kohlhaas (ebenfalls im Beck-Verlag) vergleichbaren Aufgaben (...). Der MK, der ebenso wie seine „Parallel-Bände" zu BGB und ZPO durch Übersichtlichkeit und Anschaulichkeit überzeugt, ist Strafrichtern, Staats- und Amtsanwälten sowie Strafverteidigern nachdrücklich als Arbeitsmittel zu empfehlen."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Archiv für Kriminologie 05-06/2010 , zur 1. Auflage 2010



"(...) Zum beeindruckenden Erfolg des zu Recht bereits als „Standardwerk" bezeichneten Großkommentars dürfte seine - durch die ansprechende äußere Form geförderte - Praxistauglichkeit wesentlich beigetragen haben, welche auch den vorliegenden Band kennzeichnet. Ein Blick in den erstaunlichen Fußnotenapparat etwa der Bearbeitung von Sorgenfrei genügt allerdings zum Beweis, dass der wissenschaftliche Anspruch auch bei der Kommentierung des Nebenstrafrechts nicht zurücktreten musste."
Rechtsanwalt Holger Link, in: NJW; Neue Juristische Wochenschrift 30/ 2011, zur 1. Auflage 2010



"(...) Insgesamt kann man sagen, dass auch Skeptiker hinsichtlich neuer (Groß-)Kommentare vom Münchener Kommentar beeindruckt sind. Das liegt auch an den hier besprochenen drei Bänden zum Nebenstrafrecht, die dem Benutzer viel Sucharbeit auf eher unbekanntem und schwer zugänglichem Terrain abnehmen."
Professor Dr. Dr. Dr. h.c. Kristian Kühl, Universität Tübingen, in: Juristenzeitung 07/ 2011, zur 1. Auflage 2010



Expertenstimme von Dr. Thomas Grützner, Rechtsanwalt Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwaelten, Wirtschaftspruefern, Steuerberatern und Solicitors, zur 1. Auflage 2010:
"Vor kurzem schloss die erfolgreiche Reihe der Kommentarliteratur der Münchener Kommentare, die bis dato bestehende Lücke einer Kommentierung des gesamten materiellen Strafrechts. Selbstverständlich stehen im Mittelpunkt der nun vervollständigten Kommentarreihe weiterhin die Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB), welches in den letzten Jahren durch zahlreiche Reformgesetze geändert wurde und auch weiterhin Mittelpunkt vieler Reformvorschläge ist. Der Münchener Kommentar zum StGB nutzte jedoch die Chance erstmalig als Großkommentar umfassend die in der Praxis immer bedeutsamer werdenden Regelungen des so genannten Nebenstrafrechts in die Kommentarreihe aufzunehmen und zu kommentieren.
Der Münchener Kommentar zum materiellen Strafrecht wendet sich nach seinen eigenen Angaben an Richter, Staats- und Amtsanwälte, Strafverteidiger und alle strafrechtlichen Praktiker. Folgerichtig ist er bestrebt, auf der Grundlage der sorgfältig ausgewerteten neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Auswertung der wesentlichen Literatur praxisnahe, klare und verständliche Lösungsvorschläge und Entscheidungshilfen anzubieten. Vorteilhaft an dem Münchener Kommentar zum materiellen Strafrecht ist, dass er in allen acht Bänden einem einheitlichen Aufbau in der Darstellung und der Struktur folgt. Dieses Vorgehen erleichtert dem Anwender die Nutzung des Kommentars ungemein.
Die Kommentierung einer materiellen Strafrechtsnorm beginnt dabei regelmäßig mit der Erörterung des Zwecks und der Rechtsnatur einer Norm, wo hilfreich und erforderlich wird oft deren Entstehungsgeschichte eingegangen, sofern diese für das Verständnis oder die Auslegung der Vorschrift relevant sind. Die tatbestandlichen Voraussetzungen werden jeweils vom Wortlaut ausgehend erläutert. Bei Normen des besonderen Teils des StGBs sowie anderen Straftatbeständen folgen den Kommentierungen, die der Norm Ausführungen zu relevanten Fragen aus den Bereichen des allgemeinen Teils, der Rechtsfolgen und des Prozessrechts. All diese sind für den Anwender stets von besonderem Interesse. Gleiches gilt für die bisweilen ergänzend aufgenommenen Aspekte zu internationalem, vor allem auch europäischem Recht. Durch die gesamte Kommentarreihe fällt positiv auf, dass die Herausgeber durchweg anerkannte Hochschullehrer und berufserfahrene Praktiker als Autoren gewinnen konnten, welche theoretische Ideen und praktische Notwendigkeiten harmonisch miteinander verknüpfen. Jeder Band der Kommentarreihe enthält ein Abkürzungs- und Literaturverzeichnis sowie ein ausführliches Sachregister.
In dem konkreten Band der Kommentarreihe (Band 6/1) sind die in der Praxis immer weiter in den Mittelpunkt geratenden verschiedenen Normen des Nebenstrafrechts kommentiert. Der vorliegende Band zählt hierzu insbesondere die Normen des Nebenstrafrechts aus dem gewerblichen Rechtschutz (1. Kapitel), dem Steuerstrafrecht (2. Kapitel), dem Arbeitsrecht (3. Kapitel), dem Wirtschaftsstrafrecht (4. Kapitel) sowie dem Recht der neuen Kommunikationsmedien (5. Kapitel). Diese Rechtsgebiete sind freilich nur der Oberbegriff für ihrerseits wiederum zahlreiche Gesetze, in denen Strafrechtsbestimmungen enthalten sind. Dies sind beispielsweise in dem Teil zum Wirtschaftsstrafrecht (4. Kapitel) Kommentierungen zu Strafrechtsbestimmungen des Aktiengesetzes (I.), des Außenwirtschaftsgesetzes (II.), des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen (III.), des Börsengesetzes (IV.), des Gesetzes über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (V.), des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (VI.), der Gewerbeordnung (VII.), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (VIII.), des Handelsgesetzbuches (IX.), der Insolvenzordnung (X.), des Gesetzes über das Kreditwesen (XI.) und des Gesetzes über den Wertpapierhandel (XII.).
Es bleibt festzuhalten, dass es sich bei dem von der Reihe der Münchener Kommentare gewählten Ansatz eine Sammlung der Kommentierungen von Normen des Nebenstrafrechts um einen bisher einmaligen Ansatz handelt, der in dieser Reihe von Großkommentaren phantastisch umgesetzt wurde. Dem Anwender ist es auf diese Weise möglich, bei einem Blick in ein Buch, einen Überblick über die Kommentierung der wesentlichen Normen des Nebenstrafrechts zu erhalten, während er zuvor – wollte er den Überblick behalten – allein hierfür nahezu eine eigene Bibliothek benötigte."



"(...) Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch füllt mithoher Qualität eine Lücke zwischen den großen ein- oder auch zweibändigen Kommentaren und dem traditionsreichen Großkommentar, der - vielleicht durch die neue Konkurrenz beflügelt - in der aktuell erscheinenden Auflage an Statur gewonnen hat. Mit der ausführlichen Behandlung wichtiger Materien des Nebenstrafrechts bietet der Münchener Kommentar zusätzlichen Nutzen. Man darf sich auf die zweite Auflage freuen, verbunden mit dem Wunsch nach zügigerem Erscheinen."
Peter Marx, Ministerialrat, in: Die Justiz 1/ 2011, zur 1. Auflage 2010



"(...) Unentbehrlich für Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter sowie Strafrechtswissenschaftler. Der Band sollte -jedenfalls in größeren Amtsstuben - in Bußgeldstellen für besondere Rechtsfälle greifbar sein."
Karl Brenner, RA und Richter a.AG a.D., in: Zeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht 10-12/2010, zur 1. Auflage 2010



"(...) Insgesamt kann Verlag und Herausgebern zum jetzt vollständig vorliegenden MK-Strafrecht gratuliert werden. Seine Vorzüge dürften überwiegend im Bereich des StGB und VStGB liegen; im Bereich des Nebenstrafrechts dürfte er dem Anspruch der umfassenden Darstellung in zweifacher Hinsicht nicht gerecht geworden sein: Einmal ist das Nebenstrafrecht eben nicht umfassend berücksichtigt worden (s.o. I.), zum anderen sind die vielfachen Blankettnormen des Nebenstrafrechts deshalb häufig unvollständig erörtert worden, weil die jeweiligen blankettausfüllenden Nonnen nicht mitabgedruckt sind. Dennoch bietet der MK-Strafrecht insgesamt jedem Strafrechtler ein wertvolles Nachschlagewerk, welches die strafrechtliche Literatur bereichert hat."
Professor Dr. Dr. h.c. Karl Heinz Gössel, Richter am BayObLG a. D., in: Goltdammers Archiv für Strafrecht 12/ 2010, zur 1. Auflage 2010



"(...) Der Münchener Kommentar zum StGB verbindet die präzise Darstellung und Auswertung der neuesten Rechtsprechung und Literatur mit praxisgerechten Lösungsvorschlägen. Die Namen und die Kompetenz der Autoren machen diesen Kommentar für jeden, der sich mit dem Strafrecht beschäftigt, zu einem „Muss"."
in: GmbH-Steuerpraxis 09/ 2010, zur 1. Auflage 2010



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Bibliografische Reihen

Bibliografie

978-3-406-48830-6

Erschienen am 04. Juni 2010

XXVII, 1422 S.

Hardcover (In Leinen)

Hardcover (In Leinen) 228,000 € Kaufen

Nebenstrafrecht II

Strafvorschriften aus: MarkenG - UrhG - UWG - AO - SchwarzArbG - AÜG - BetrVG - AktG - AWG - BauFordSiG - BörsG - DepotG - GenG - GewO - GmbHG - HGB - InsO - KWG - WpHG - TKG -TMG

Webcode: /8050

§§ 1-51 StGB

Nebenstrafrecht III, Völkerstrafgesetzbuch

Nebenstrafrecht II

§§ 185-262 StGB

Nebenstrafrecht I


Pressestimmen

"(...) Eine Kommentierung erheblicher Teile des Nebenstrafrechts in einem Großkommentar ist verlegerisches Neuland. Neben den Kommentaren zu den jeweiligen Gesetzen (die die Strafvorschriften nicht immer vertieft erläutern) widmet sich bisher nur die Loseblatt-Sammlung „Strafrechtliche Nebengesetze" von Erbs/Kohlhaas (ebenfalls im Beck-Verlag) vergleichbaren Aufgaben (...). Der MK, der ebenso wie seine „Parallel-Bände" zu BGB und ZPO durch Übersichtlichkeit und Anschaulichkeit überzeugt, ist Strafrichtern, Staats- und Amtsanwälten sowie Strafverteidigern nachdrücklich als Arbeitsmittel zu empfehlen."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Archiv für Kriminologie 05-06/2010 , zur 1. Auflage 2010


"(...) Zum beeindruckenden Erfolg des zu Recht bereits als „Standardwerk" bezeichneten Großkommentars dürfte seine - durch die ansprechende äußere Form geförderte - Praxistauglichkeit wesentlich beigetragen haben, welche auch den vorliegenden Band kennzeichnet. Ein Blick in den erstaunlichen Fußnotenapparat etwa der Bearbeitung von Sorgenfrei genügt allerdings zum Beweis, dass der wissenschaftliche Anspruch auch bei der Kommentierung des Nebenstrafrechts nicht zurücktreten musste."
Rechtsanwalt Holger Link, in: NJW; Neue Juristische Wochenschrift 30/ 2011, zur 1. Auflage 2010


"(...) Insgesamt kann man sagen, dass auch Skeptiker hinsichtlich neuer (Groß-)Kommentare vom Münchener Kommentar beeindruckt sind. Das liegt auch an den hier besprochenen drei Bänden zum Nebenstrafrecht, die dem Benutzer viel Sucharbeit auf eher unbekanntem und schwer zugänglichem Terrain abnehmen."
Professor Dr. Dr. Dr. h.c. Kristian Kühl, Universität Tübingen, in: Juristenzeitung 07/ 2011, zur 1. Auflage 2010


Expertenstimme von Dr. Thomas Grützner, Rechtsanwalt Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwaelten, Wirtschaftspruefern, Steuerberatern und Solicitors, zur 1. Auflage 2010:
"Vor kurzem schloss die erfolgreiche Reihe der Kommentarliteratur der Münchener Kommentare, die bis dato bestehende Lücke einer Kommentierung des gesamten materiellen Strafrechts. Selbstverständlich stehen im Mittelpunkt der nun vervollständigten Kommentarreihe weiterhin die Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB), welches in den letzten Jahren durch zahlreiche Reformgesetze geändert wurde und auch weiterhin Mittelpunkt vieler Reformvorschläge ist. Der Münchener Kommentar zum StGB nutzte jedoch die Chance erstmalig als Großkommentar umfassend die in der Praxis immer bedeutsamer werdenden Regelungen des so genannten Nebenstrafrechts in die Kommentarreihe aufzunehmen und zu kommentieren.
Der Münchener Kommentar zum materiellen Strafrecht wendet sich nach seinen eigenen Angaben an Richter, Staats- und Amtsanwälte, Strafverteidiger und alle strafrechtlichen Praktiker. Folgerichtig ist er bestrebt, auf der Grundlage der sorgfältig ausgewerteten neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Auswertung der wesentlichen Literatur praxisnahe, klare und verständliche Lösungsvorschläge und Entscheidungshilfen anzubieten. Vorteilhaft an dem Münchener Kommentar zum materiellen Strafrecht ist, dass er in allen acht Bänden einem einheitlichen Aufbau in der Darstellung und der Struktur folgt. Dieses Vorgehen erleichtert dem Anwender die Nutzung des Kommentars ungemein.
Die Kommentierung einer materiellen Strafrechtsnorm beginnt dabei regelmäßig mit der Erörterung des Zwecks und der Rechtsnatur einer Norm, wo hilfreich und erforderlich wird oft deren Entstehungsgeschichte eingegangen, sofern diese für das Verständnis oder die Auslegung der Vorschrift relevant sind. Die tatbestandlichen Voraussetzungen werden jeweils vom Wortlaut ausgehend erläutert. Bei Normen des besonderen Teils des StGBs sowie anderen Straftatbeständen folgen den Kommentierungen, die der Norm Ausführungen zu relevanten Fragen aus den Bereichen des allgemeinen Teils, der Rechtsfolgen und des Prozessrechts. All diese sind für den Anwender stets von besonderem Interesse. Gleiches gilt für die bisweilen ergänzend aufgenommenen Aspekte zu internationalem, vor allem auch europäischem Recht. Durch die gesamte Kommentarreihe fällt positiv auf, dass die Herausgeber durchweg anerkannte Hochschullehrer und berufserfahrene Praktiker als Autoren gewinnen konnten, welche theoretische Ideen und praktische Notwendigkeiten harmonisch miteinander verknüpfen. Jeder Band der Kommentarreihe enthält ein Abkürzungs- und Literaturverzeichnis sowie ein ausführliches Sachregister.
In dem konkreten Band der Kommentarreihe (Band 6/1) sind die in der Praxis immer weiter in den Mittelpunkt geratenden verschiedenen Normen des Nebenstrafrechts kommentiert. Der vorliegende Band zählt hierzu insbesondere die Normen des Nebenstrafrechts aus dem gewerblichen Rechtschutz (1. Kapitel), dem Steuerstrafrecht (2. Kapitel), dem Arbeitsrecht (3. Kapitel), dem Wirtschaftsstrafrecht (4. Kapitel) sowie dem Recht der neuen Kommunikationsmedien (5. Kapitel). Diese Rechtsgebiete sind freilich nur der Oberbegriff für ihrerseits wiederum zahlreiche Gesetze, in denen Strafrechtsbestimmungen enthalten sind. Dies sind beispielsweise in dem Teil zum Wirtschaftsstrafrecht (4. Kapitel) Kommentierungen zu Strafrechtsbestimmungen des Aktiengesetzes (I.), des Außenwirtschaftsgesetzes (II.), des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen (III.), des Börsengesetzes (IV.), des Gesetzes über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (V.), des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (VI.), der Gewerbeordnung (VII.), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (VIII.), des Handelsgesetzbuches (IX.), der Insolvenzordnung (X.), des Gesetzes über das Kreditwesen (XI.) und des Gesetzes über den Wertpapierhandel (XII.).
Es bleibt festzuhalten, dass es sich bei dem von der Reihe der Münchener Kommentare gewählten Ansatz eine Sammlung der Kommentierungen von Normen des Nebenstrafrechts um einen bisher einmaligen Ansatz handelt, der in dieser Reihe von Großkommentaren phantastisch umgesetzt wurde. Dem Anwender ist es auf diese Weise möglich, bei einem Blick in ein Buch, einen Überblick über die Kommentierung der wesentlichen Normen des Nebenstrafrechts zu erhalten, während er zuvor – wollte er den Überblick behalten – allein hierfür nahezu eine eigene Bibliothek benötigte."


"(...) Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch füllt mithoher Qualität eine Lücke zwischen den großen ein- oder auch zweibändigen Kommentaren und dem traditionsreichen Großkommentar, der - vielleicht durch die neue Konkurrenz beflügelt - in der aktuell erscheinenden Auflage an Statur gewonnen hat. Mit der ausführlichen Behandlung wichtiger Materien des Nebenstrafrechts bietet der Münchener Kommentar zusätzlichen Nutzen. Man darf sich auf die zweite Auflage freuen, verbunden mit dem Wunsch nach zügigerem Erscheinen."
Peter Marx, Ministerialrat, in: Die Justiz 1/ 2011, zur 1. Auflage 2010


"(...) Unentbehrlich für Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter sowie Strafrechtswissenschaftler. Der Band sollte -jedenfalls in größeren Amtsstuben - in Bußgeldstellen für besondere Rechtsfälle greifbar sein."
Karl Brenner, RA und Richter a.AG a.D., in: Zeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht 10-12/2010, zur 1. Auflage 2010


"(...) Insgesamt kann Verlag und Herausgebern zum jetzt vollständig vorliegenden MK-Strafrecht gratuliert werden. Seine Vorzüge dürften überwiegend im Bereich des StGB und VStGB liegen; im Bereich des Nebenstrafrechts dürfte er dem Anspruch der umfassenden Darstellung in zweifacher Hinsicht nicht gerecht geworden sein: Einmal ist das Nebenstrafrecht eben nicht umfassend berücksichtigt worden (s.o. I.), zum anderen sind die vielfachen Blankettnormen des Nebenstrafrechts deshalb häufig unvollständig erörtert worden, weil die jeweiligen blankettausfüllenden Nonnen nicht mitabgedruckt sind. Dennoch bietet der MK-Strafrecht insgesamt jedem Strafrechtler ein wertvolles Nachschlagewerk, welches die strafrechtliche Literatur bereichert hat."
Professor Dr. Dr. h.c. Karl Heinz Gössel, Richter am BayObLG a. D., in: Goltdammers Archiv für Strafrecht 12/ 2010, zur 1. Auflage 2010


"(...) Der Münchener Kommentar zum StGB verbindet die präzise Darstellung und Auswertung der neuesten Rechtsprechung und Literatur mit praxisgerechten Lösungsvorschlägen. Die Namen und die Kompetenz der Autoren machen diesen Kommentar für jeden, der sich mit dem Strafrecht beschäftigt, zu einem „Muss"."
in: GmbH-Steuerpraxis 09/ 2010, zur 1. Auflage 2010