Cover: Laschinger, Johannes, Denkmäler des Amberger Stadtrechts Bd. 3: Privatrechtsurkunden von 1311-1389

Laschinger, Johannes

Denkmäler des Amberger Stadtrechts Bd. 3: Privatrechtsurkunden von 1311-1389

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Laschinger, Johannes

Denkmäler des Amberger Stadtrechts Bd. 3: Privatrechtsurkunden von 1311-1389

Während in den beiden ersten Teilen der „Denkmäler“ die Entwicklung des Amberger Stadtrechts vor dem Hintergrund landesherrlichen Privilegien- und bürgerlichen Satzungsrechts nachgezeichnet wird, ist der dritte dem Privatrecht gewidmet, das sich seinerseits auf der Basis des Stadtrechts entwickeln konnte. Eine gute Quelle für die Ausbildung des Amberger Privatrechts sind die erhaltenen Originalurkunden sowie der erst Band einer Serie von „Kopialbüchern“ (eigentlich Registern), die beim Amberger Stadtgericht geführt wurde. Die Reihe verdankt ihr Entstehen einem Ratsbeschluss von 1379, sämtliche mit dem Stadtgerichtssiegel versehenen Urkunden zu registrieren. Die dabei aufgenommenen Urkunden dokumentieren Privatrechtsfälle wie Immobilienverkäufe, Ewiggeldbestellungen, Vormundschaftsangelegenheiten, Obligationen, Pfandschaften, Zivilgerichtsverfahren etc. Im vorliegenden dritten Teil der „Denkmäler des Amberger Stadtrechts“ werden die genannten Urkunden im Original, die Einträge in dem erwähnten „Kopialbuch“, das die Zeit von 1379 bis 1389 und mehr als 1400 Urkunden umfasst, teils im vollen Textabdruck, teils in knappen, aber alle wesentlichen Urkundeninhalte erfassenden Auszügen („Regesten“) wiedergegeben.Die Texte überliefern nicht nur die Rechtsgeschäfte der Stadt, der Stiftungen, der Kirchen und vieler Bürger, sondern drüber hinaus – dazu soll ein differenziertes Register beitragen – familiäre Verbindungen, Belege zur Topographie der Stadt, ihren Straßen und Plätzen, Mauern, Toren und Türmen etc.

Bearbeitet von Johannes Laschinger.
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978-3-406-13064-9

LXV, 549 S., mit 7 farbigen Abbildungen

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Denkmäler des Amberger Stadtrechts Bd. 3: Privatrechtsurkunden von 1311-1389

Während in den beiden ersten Teilen der „Denkmäler“ die Entwicklung des Amberger Stadtrechts vor dem Hintergrund landesherrlichen Privilegien- und bürgerlichen Satzungsrechts nachgezeichnet wird, ist der dritte dem Privatrecht gewidmet, das sich seinerseits auf der Basis des Stadtrechts entwickeln konnte. Eine gute Quelle für die Ausbildung des Amberger Privatrechts sind die erhaltenen Originalurkunden sowie der erst Band einer Serie von „Kopialbüchern“ (eigentlich Registern), die beim Amberger Stadtgericht geführt wurde. Die Reihe verdankt ihr Entstehen einem Ratsbeschluss von 1379, sämtliche mit dem Stadtgerichtssiegel versehenen Urkunden zu registrieren. Die dabei aufgenommenen Urkunden dokumentieren Privatrechtsfälle wie Immobilienverkäufe, Ewiggeldbestellungen, Vormundschaftsangelegenheiten, Obligationen, Pfandschaften, Zivilgerichtsverfahren etc. Im vorliegenden dritten Teil der „Denkmäler des Amberger Stadtrechts“ werden die genannten Urkunden im Original, die Einträge in dem erwähnten „Kopialbuch“, das die Zeit von 1379 bis 1389 und mehr als 1400 Urkunden umfasst, teils im vollen Textabdruck, teils in knappen, aber alle wesentlichen Urkundeninhalte erfassenden Auszügen („Regesten“) wiedergegeben.Die Texte überliefern nicht nur die Rechtsgeschäfte der Stadt, der Stiftungen, der Kirchen und vieler Bürger, sondern drüber hinaus – dazu soll ein differenziertes Register beitragen – familiäre Verbindungen, Belege zur Topographie der Stadt, ihren Straßen und Plätzen, Mauern, Toren und Türmen etc.
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