Mit der Neubearbeitung 2020 beginnt die Umsetzung eines zweigleisigen Kommentierungskonzepts der §§ 611 ff, das zwischen BGB-Dienstvertragsrecht und Arbeitsvertragsrecht unterscheidet und Überschneidungsbereiche aufzeigt. Aktuellee Entwicklungen zum Arbeitsrecht werden im neuen § 611a erörtert. Die Kommentierung des § 611 umfasst u.a. die Abgrenzung des Dienstvertrags von anderen Vertragstypen und verfassungsrechtliche Fragen des Dienstvertrags.
Vorbem zu § 611 ff; §§ 611-613 (Dienstvertragsrecht I)