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§§ 1-37
Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in vier weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der einheitlich systematische Aufbau, die verlässliche Auswertung und präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur sowie die konkreten Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Das außerordentlich kompetente Autorenteam sorgt für eine ausgewogene und intensive Darstellung der Rechtsmaterie.
Band 1 umfasst die ersten beiden Abschnitte des Allgemeinen Teils, also Geltungsbereich, Unterlassen, Irrtum, Schuldunfähigkeit, Versuch, Täterschaft und Teilnahme, Notwehr und Notstand.
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"(...) Der Kommentar überzeugt aufgrund seiner vielschichtigen Stärken. Besonders hervorzuheben ist die präzise Darstellung, die sich in einer umfassenden Auswertung der neusten Rechtsprechung und Literatur zeigt. Darüber hinaus zeichnet sich das Werk durch seine Praxisorientierung aus: Konkrete Lösungsvorschläge machen es für die praktische Anwendung besonders wertvoll. Trotz dieser Praxisnähe bleibt das wissenschaftliche Niveau durchgehend hoch, sodass auch Wissenschaftler:innen und Student:innen vom MüKo profitieren. Schließlich beeindruckt der Kommentar durch seine umfangreiche Bearbeitung, da neben dem Strafgesetzbuch auch wichtige Teile des Nebenstrafrechts berücksichtigt werden.
Der erste Band des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für alle, die sich mit dem Allgemeinen Teil des Strafrechts beschäftigen. Die Kombination aus Aktualität, wissenschaftlicher Tiefe und Praxisrelevanz macht diesen Kommentar zu einem Standardwerk im Bereich des Strafrechts. Mit seiner klaren Struktur und fundierten Bearbeitung bleibt er ein verlässlicher Begleiter für die juristische Praxis und Forschung."
In: Stern Strafrecht Fachblog 9/2025, zur 5. Auflage 2024
"(...) Mit dem vorliegenden Band beginnt die 3. Auflage des insgesamt achtbändigen, unbestritten zur führenden strafrechtlichen Kommentarliteratur gehörenden Werkes. (...) Die gelungene Kombination von Praktikabilität und Vollständigkeit, gepaart mit einem systematischen und stringenten Aufbau, macht das Werk gerade für den Praktiker, der mehr braucht als den alltäglichen Kurzkommentar, zu einem unverzichtbaren Arbeitsmittel."
in: RohR 01/2017, zur 3. Auflage 2016
"(...) Der Kommentar bietet eine wissenschaftlich fundierte sowie zuverlässige Darstellung von Rechtsprechung und Literatur, stets auf aktuellem Stand."
Von Dr. Anette Grünewald
"(...) Das bereits mit der ersten Auflage gesteckte hohe Ziel, "auf der Basis der präzise zusammengefassten höchstrichterlichen Rechtsprechung und zuverlässigen Wiedergabe der Literatur stets klare und praxisnahe Lösungsvorschläge und Entscheidungshilfen anzubieten" wird auch in dieser Auflage konsequent weiterverfolgt. Den Autoren gelingt es in hervorragender Weise, auf einem Fundament, das höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt, Lösungswege praxisgerecht aufzuzeigen. Dabei wird durchgehend auf höchste Aktualität geachtet. (...) Durch das - vorstehend nur an zwei beliebigen Beispielen hervorgehobene - Zusammenspiel von praktischen Ansätzen mit ausführlicher und fundierter Begründung unter Auseinandersetzung mit der aktuellsten Rechtsprechung und dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft erhält der Praktiker mit dem Werk ein Hilfsmittel von wirklich kaum zu überschätzendem Wert."
RAG Dr. Torsten Obermann, Münster, in: http://dierezensenten.blogspot.de 19.01.2017, zur 3. Auflage 2017
"(...) Der ,,Münchener Kommentar" ist Strafrichtern, Staatsanwälten und mit Strafsachen befassten Rechtsanwälten dringend zu empfehlen."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Archiv für Kriminologie 01/02 2012, zur 2. Auflage 2011
"Mehr Platz für inhaltliche Anmerkungen ist hier leider nicht -demgegenüber haben die Autoren im „MünchKomm" mehr Platz für ihre Kommentierung als ihre Kollegen in den zuletzt zahlreich erschienenen „mittelgroßen Kommentaren" (d. h. „einbändig am Rande der Bindegrenze"). Schon aus diesem Grund wird das Werk auch in der 2. Auflage einen wichtigen Platz in der strafrechtlichen Literatur behaupten; dass diese -wie im Vorwort genannt - im „Sommer 2012" vollständig abgeschlossen sein soll, ist (gemessen an den Erfahrungen der 1. Auflage) ein mehr als sportliches Ziel."
in: Neue Juristische Wochenschrift 27/2012, zur 2. Auflage 2011
"Der 'Münchener' ist in der Rechtspraxis und im Studium ein Begriff, mehr noch: ein Markenzeichen für eine umfassende und fundierte Kommentierung. Der Klappen-Werbetext bringt es in einem Satz auf den Punkt: 'Das Werk richtet sich an alle Juristinnen und Juristen, die sich intensiv mit Strafrecht befassen.' Schon der Umfang der Kommentierung lässt den sicheren Schluss zu, dass die Autoren – Richter, Rechtsanwälte und Hochschullehrer – ein hohes Maß an argumentativer Tiefe und einen großen Detailreichtum angestrebt haben. Diese Ziele sind offenkundig erreicht worden.
(...) Nicht nur inhaltlich, sondern auch formal ist der vorliegende Band sehr gelungen. Die Darstellung ist nach einem einheitlichen und eingängigen Schema geordnet. Das sorgfältige Sachregister gewährleistet einen schnellen Zugriff auf das gesuchte Stichwort bzw. Problem. Zitate sind konsequent in die Fußnoten verbannt, so dass der Lesefluss nicht beeinträchtigt wird. Die Literaturnachweise sind überwältigend; vielleicht kann insoweit über einen 'Rückschnitt' nachgedacht werden.
Fazit: Auch der vorliegende, aktualisierte Band der Kommentarreihe bietet eine Fülle von Informationen, die ihresgleichen sucht. Der 'MK' gehört deshalb zur Pflichtausstattung von Hochschul-, Behörden- und Gerichtsbibliotheken."
Prof. Dr. Jürgen Vahle in Kriminalistik 12/2024, zur 5. Auflage 2024
"(...) Bereits Band 1 zeigt, dass den Herausgebern und Autoren erneut ein eindrucksvolles Werk gelungen ist. Der Kommentar versucht dabei einen Mittelweg zu gehen zwischen vollständiger Erfassung der auch hier kaum noch überschaubaren Literatur und den praktischen Bedürfnissen der Benutzer, die in der Praxis nicht immer sämtlichen Verästelungen der Wissenschaft nachgehen müssen. Der Kommentar richtet sich an Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger und natürlich an alle, die in ihrer täglichen Arbeit mit dem StGB zu tun haben. Insofern ist das Werk unverzichtbarer Bestandteil jeder Handbibliothek zum Strafgesetzbuch."
Frank Arloth in FS Forum Strafvollzug 5/2024, zur 5. Auflage 2024
"(...) Die Kommentierung ist wie gewohnt inhaltlich herausragend, fundiert sowie sehr umfangreich und detailliert. Trotz großen Umfangs gelingt die Orientierung im Text gut.
(...) Der Band 1 des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch stellt - so wie die anderen Bände des MüKo - eine gelungene Kombination von Vollständigkeit und Praktikabilität dar. Das Werk bietet stets klare und praxisnahe Lösungsvorschläge für aufkommende Probleme an, wodurch dieser Band ein für den sorgfältig arbeitenden Juristen unverzichtbares Arbeitsmittel ist. Besonders hervorzuheben ist zudem, dass die Kommentierung die Vielseitigkeit juristischer Tätigkeiten im Strafrecht wiederspiegelt. Unter den Kommentatoren sind Juristen aus der Wissenschaft und Lehre, der Rechtsanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft und der Richterschaft."
Stern Strafrecht Januar 2022, zur 4. Auflage 2020
"(...) Mit dem ersten Band, der herausragende Kommentierungen zum Allgemeinen Teil des StGB enthält, startet der Münchner Kommentar in eine verheißungsvolle vierte Auflage, der - aller Digitalisierung zu Trotz - sicherlich noch viele weitere folgen werden!"
Assessor Dr. Christian Brand, Konstanz, in: NJW 15/2021, zur 4. Auflage 2020
"(...) Den Herausgebern und Autoren ist erneut ein eindrucksvolles Werk gelungen. Der Kommentar versucht dabei eine Mittelweg zu gehen zwischen vollständiger Erfassung der auch hier kaum noch übersehbaren Literatur und den praktischen Bedürfnissen der Benutzer, die in der Praxis nicht immer sämtlichen Verästelungen der Wissenschaft nachgehen müssen. Der Kommentar richtet sich an Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger und natürlich an alle, die in ihrer täglichen Arbeit mit demStGB zu tun haben. Insofern ist das Werk unverzichtbarer Bestandteil jeder Handbibliothek zum Strafgesetzbuch."
Prof. Dr. Frank Arloth, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, in: FS 4/2020, zur 4. Auflage 2020
"(...) Die Neuauflage ist für Wissenschaft und Praxis ein unverzichtbares Werk - ein Standardwerk zum Verständnis des Strafrechts in seiner gesamten Breite einschließlich des Wirtschaftsstrafrechts."
Dr Lars Niesler, Mosbach, in: NZWiSt 9/2020, zur 4. Auflage 2020
"Mit dem Band des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch beginnt die vierte Auflage dieses führenden Großkommentars. Wie alle anderen Werke mit der Bezeichnung "Münchener Kommentar" wird der Nutzer umfassend, wissenschaftlich gründlich und praxisorientiert über alle sich derzeit stellenden strafrechtlichen Fragestellungen systematisch und kompakt informiert. Aufgrund des Todes von Herrn Prof. Wolfgang Joecks hat ein Herausgeber und Autorenwechsel stattgefunden. Die Kommentierungen von Prof. Joecks werden von mehreren Autoren weiter geführt. Er hat mit seinen Kommentierungen - als Mitbegründer des Kommentars - insbesondere zu §§ 25 - 31 StGB Maßstäbe gesetzt.
(...) Der erste Band der vierten Auflage beinhaltet eine gewisse Zäsur gegenüber der dritten Auflage, bietet aber nach wie vor eine der klarsten und objektivsten Darstellungen dieser an Streitpunkten nicht gerade armen Materie in vorbildlichen Erläuterungen."
in: juralit.de 10.08.2020, zur 4. Auflage 2020
§§ 1-37
"(...) Der Kommentar überzeugt aufgrund seiner vielschichtigen Stärken. Besonders hervorzuheben ist die präzise Darstellung, die sich in einer umfassenden Auswertung der neusten Rechtsprechung und Literatur zeigt. Darüber hinaus zeichnet sich das Werk durch seine Praxisorientierung aus: Konkrete Lösungsvorschläge machen es für die praktische Anwendung besonders wertvoll. Trotz dieser Praxisnähe bleibt das wissenschaftliche Niveau durchgehend hoch, sodass auch Wissenschaftler:innen und Student:innen vom MüKo profitieren. Schließlich beeindruckt der Kommentar durch seine umfangreiche Bearbeitung, da neben dem Strafgesetzbuch auch wichtige Teile des Nebenstrafrechts berücksichtigt werden.
Der erste Band des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für alle, die sich mit dem Allgemeinen Teil des Strafrechts beschäftigen. Die Kombination aus Aktualität, wissenschaftlicher Tiefe und Praxisrelevanz macht diesen Kommentar zu einem Standardwerk im Bereich des Strafrechts. Mit seiner klaren Struktur und fundierten Bearbeitung bleibt er ein verlässlicher Begleiter für die juristische Praxis und Forschung."
In: Stern Strafrecht Fachblog 9/2025, zur 5. Auflage 2024
"(...) Mit dem vorliegenden Band beginnt die 3. Auflage des insgesamt achtbändigen, unbestritten zur führenden strafrechtlichen Kommentarliteratur gehörenden Werkes. (...) Die gelungene Kombination von Praktikabilität und Vollständigkeit, gepaart mit einem systematischen und stringenten Aufbau, macht das Werk gerade für den Praktiker, der mehr braucht als den alltäglichen Kurzkommentar, zu einem unverzichtbaren Arbeitsmittel."
in: RohR 01/2017, zur 3. Auflage 2016
"(...) Der Kommentar bietet eine wissenschaftlich fundierte sowie zuverlässige Darstellung von Rechtsprechung und Literatur, stets auf aktuellem Stand."
Von Dr. Anette Grünewald
"(...) Das bereits mit der ersten Auflage gesteckte hohe Ziel, "auf der Basis der präzise zusammengefassten höchstrichterlichen Rechtsprechung und zuverlässigen Wiedergabe der Literatur stets klare und praxisnahe Lösungsvorschläge und Entscheidungshilfen anzubieten" wird auch in dieser Auflage konsequent weiterverfolgt. Den Autoren gelingt es in hervorragender Weise, auf einem Fundament, das höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt, Lösungswege praxisgerecht aufzuzeigen. Dabei wird durchgehend auf höchste Aktualität geachtet. (...) Durch das - vorstehend nur an zwei beliebigen Beispielen hervorgehobene - Zusammenspiel von praktischen Ansätzen mit ausführlicher und fundierter Begründung unter Auseinandersetzung mit der aktuellsten Rechtsprechung und dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft erhält der Praktiker mit dem Werk ein Hilfsmittel von wirklich kaum zu überschätzendem Wert."
RAG Dr. Torsten Obermann, Münster, in: http://dierezensenten.blogspot.de 19.01.2017, zur 3. Auflage 2017
"(...) Der ,,Münchener Kommentar" ist Strafrichtern, Staatsanwälten und mit Strafsachen befassten Rechtsanwälten dringend zu empfehlen."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Archiv für Kriminologie 01/02 2012, zur 2. Auflage 2011
"Mehr Platz für inhaltliche Anmerkungen ist hier leider nicht -demgegenüber haben die Autoren im „MünchKomm" mehr Platz für ihre Kommentierung als ihre Kollegen in den zuletzt zahlreich erschienenen „mittelgroßen Kommentaren" (d. h. „einbändig am Rande der Bindegrenze"). Schon aus diesem Grund wird das Werk auch in der 2. Auflage einen wichtigen Platz in der strafrechtlichen Literatur behaupten; dass diese -wie im Vorwort genannt - im „Sommer 2012" vollständig abgeschlossen sein soll, ist (gemessen an den Erfahrungen der 1. Auflage) ein mehr als sportliches Ziel."
in: Neue Juristische Wochenschrift 27/2012, zur 2. Auflage 2011
"Der 'Münchener' ist in der Rechtspraxis und im Studium ein Begriff, mehr noch: ein Markenzeichen für eine umfassende und fundierte Kommentierung. Der Klappen-Werbetext bringt es in einem Satz auf den Punkt: 'Das Werk richtet sich an alle Juristinnen und Juristen, die sich intensiv mit Strafrecht befassen.' Schon der Umfang der Kommentierung lässt den sicheren Schluss zu, dass die Autoren – Richter, Rechtsanwälte und Hochschullehrer – ein hohes Maß an argumentativer Tiefe und einen großen Detailreichtum angestrebt haben. Diese Ziele sind offenkundig erreicht worden.
(...) Nicht nur inhaltlich, sondern auch formal ist der vorliegende Band sehr gelungen. Die Darstellung ist nach einem einheitlichen und eingängigen Schema geordnet. Das sorgfältige Sachregister gewährleistet einen schnellen Zugriff auf das gesuchte Stichwort bzw. Problem. Zitate sind konsequent in die Fußnoten verbannt, so dass der Lesefluss nicht beeinträchtigt wird. Die Literaturnachweise sind überwältigend; vielleicht kann insoweit über einen 'Rückschnitt' nachgedacht werden.
Fazit: Auch der vorliegende, aktualisierte Band der Kommentarreihe bietet eine Fülle von Informationen, die ihresgleichen sucht. Der 'MK' gehört deshalb zur Pflichtausstattung von Hochschul-, Behörden- und Gerichtsbibliotheken."
Prof. Dr. Jürgen Vahle in Kriminalistik 12/2024, zur 5. Auflage 2024
"(...) Bereits Band 1 zeigt, dass den Herausgebern und Autoren erneut ein eindrucksvolles Werk gelungen ist. Der Kommentar versucht dabei einen Mittelweg zu gehen zwischen vollständiger Erfassung der auch hier kaum noch überschaubaren Literatur und den praktischen Bedürfnissen der Benutzer, die in der Praxis nicht immer sämtlichen Verästelungen der Wissenschaft nachgehen müssen. Der Kommentar richtet sich an Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger und natürlich an alle, die in ihrer täglichen Arbeit mit dem StGB zu tun haben. Insofern ist das Werk unverzichtbarer Bestandteil jeder Handbibliothek zum Strafgesetzbuch."
Frank Arloth in FS Forum Strafvollzug 5/2024, zur 5. Auflage 2024
"(...) Die Kommentierung ist wie gewohnt inhaltlich herausragend, fundiert sowie sehr umfangreich und detailliert. Trotz großen Umfangs gelingt die Orientierung im Text gut.
(...) Der Band 1 des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch stellt - so wie die anderen Bände des MüKo - eine gelungene Kombination von Vollständigkeit und Praktikabilität dar. Das Werk bietet stets klare und praxisnahe Lösungsvorschläge für aufkommende Probleme an, wodurch dieser Band ein für den sorgfältig arbeitenden Juristen unverzichtbares Arbeitsmittel ist. Besonders hervorzuheben ist zudem, dass die Kommentierung die Vielseitigkeit juristischer Tätigkeiten im Strafrecht wiederspiegelt. Unter den Kommentatoren sind Juristen aus der Wissenschaft und Lehre, der Rechtsanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft und der Richterschaft."
Stern Strafrecht Januar 2022, zur 4. Auflage 2020
"(...) Mit dem ersten Band, der herausragende Kommentierungen zum Allgemeinen Teil des StGB enthält, startet der Münchner Kommentar in eine verheißungsvolle vierte Auflage, der - aller Digitalisierung zu Trotz - sicherlich noch viele weitere folgen werden!"
Assessor Dr. Christian Brand, Konstanz, in: NJW 15/2021, zur 4. Auflage 2020
"(...) Den Herausgebern und Autoren ist erneut ein eindrucksvolles Werk gelungen. Der Kommentar versucht dabei eine Mittelweg zu gehen zwischen vollständiger Erfassung der auch hier kaum noch übersehbaren Literatur und den praktischen Bedürfnissen der Benutzer, die in der Praxis nicht immer sämtlichen Verästelungen der Wissenschaft nachgehen müssen. Der Kommentar richtet sich an Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger und natürlich an alle, die in ihrer täglichen Arbeit mit demStGB zu tun haben. Insofern ist das Werk unverzichtbarer Bestandteil jeder Handbibliothek zum Strafgesetzbuch."
Prof. Dr. Frank Arloth, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, in: FS 4/2020, zur 4. Auflage 2020
"(...) Die Neuauflage ist für Wissenschaft und Praxis ein unverzichtbares Werk - ein Standardwerk zum Verständnis des Strafrechts in seiner gesamten Breite einschließlich des Wirtschaftsstrafrechts."
Dr Lars Niesler, Mosbach, in: NZWiSt 9/2020, zur 4. Auflage 2020
"Mit dem Band des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch beginnt die vierte Auflage dieses führenden Großkommentars. Wie alle anderen Werke mit der Bezeichnung "Münchener Kommentar" wird der Nutzer umfassend, wissenschaftlich gründlich und praxisorientiert über alle sich derzeit stellenden strafrechtlichen Fragestellungen systematisch und kompakt informiert. Aufgrund des Todes von Herrn Prof. Wolfgang Joecks hat ein Herausgeber und Autorenwechsel stattgefunden. Die Kommentierungen von Prof. Joecks werden von mehreren Autoren weiter geführt. Er hat mit seinen Kommentierungen - als Mitbegründer des Kommentars - insbesondere zu §§ 25 - 31 StGB Maßstäbe gesetzt.
(...) Der erste Band der vierten Auflage beinhaltet eine gewisse Zäsur gegenüber der dritten Auflage, bietet aber nach wie vor eine der klarsten und objektivsten Darstellungen dieser an Streitpunkten nicht gerade armen Materie in vorbildlichen Erläuterungen."
in: juralit.de 10.08.2020, zur 4. Auflage 2020