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"(...) Fazit: Der MüKo StGB bleibt auch mit dem aktuellen Band 4 in seiner 5. Aufl. ein Standardwerk für Strafrechtler. Die Kommentierung überzeugt durch Aktualität, dogmatische Präzision und Praxisnähe. Für Verteidiger, Staatsanwälte, Richter und sonstige Praktiker ist er als Nachschlagewerk ebenso unverzichtbar wie als hochwertiges Instrument für eine anspruchsvolle Lehre und ein gründliches Studium."
Prof. Dr. Sigmund Martin in Kriminalistik 3/2026, zur 5. Auflage 2025
"(...) Auch dieser Teilband, der einige der wichtigsten Vorschriften des StGB erläutert, ist für Strafrichter, Staats- und Amtsanwälte sowie Strafverteidiger absolut unverzichtbar."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Archiv für Kriminologie 01/02 2013, zur 2. Auflage 2012
"(...) Durch die ausführliche Schilderung von konkreten Fällen wird der Anwender an die Probleme der Normen herangeführt und bekommt einen guten Überblick über die Kasuistik. Die Neuauflage des Kommentars stellt daher sowie aufgrund der vertieften Darstellung und Auswertung der neuesten Rechtsprechung und Literatur sowie realitätsnahen Lösungsvorschlägen eine sinnvolle und hilfreiche Ergänzung der Arbeitsmaterialien für Richter und Staatsanwälte dar."
Raphael Neef. in: Votum 03/2012, zur 2. Auflage 2012
"Durch die ausführliche Schilderung von konkreten Fällen wird der Anwender an die Probleme der Normen herangeführt und bekommt einen guten Überblick über die Kasuistik. Die Neuauflage des Kommentars stellt daher sowie aufgrund der vertieften Darstellung und Auswerfung der neuesten Rechtsprechung und Literatur sowie realitätsnahen Lösungsvorschlägen eine sinnvolle und hilfreiche Ergänzung der Arbeitsmaterialien für Richter und Staatsanwälte dar."
von Raphael Neef, in: Votum 03/2012, zur 2. Auflage 2012
"(...) Der klar strukturierte Band, der die Bedürfnisse von Wissenschaft und Praxis zu befriedigen vermag, gehört in jede Strafrechtsbibliothek. Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte, Rechtsanwälte, Wissenschaftler und Studierende der Rechtswissenschaften werden die Neuauflage zu schätzen wissen."
Prof. Dr. Michael Soiné in Archiv für Kriminologie 1-2/2026, zur 5. Auflage 2025
"(...) Den Herausgebern und Autoren ist wieder ein eindrucksvolles Werk gelungen. Der Kommentar versucht dabei einen Mittelweg zu gehen zwischen vollständiger Erfassung der auch hier kaum noch überschaubaren Literatur und den praktischen Bedürfnissen der Benutzer, die in der Praxis nicht immer sämtlichen Verästelungen der Wissenschaft nachgehen müssen. Der Kommentar richtet sich an Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger und natürlich an alle, die in ihrer täglichen Arbeit mit dem StGB zu tun haben. Insofern ist das Werk unverzichtbarer Bestandteil jeder Handbibliothek zum Strafgesetzbuch."
Frank Arloth in: Forum Strafvollzug 5/2025, zur 5. Auflage 2025
"(...) Insgesamt zeichnet sich (auch) der vierte Band durch genau jene Qualität und Quantität aus, welche man von einem derartigen - zumal auch mit insgesamt 359,00€ nicht ganz billigen - Band eines Großkommentars erwarten kann."
Stern Strafrecht Januar 2022, zur 4. Auflage 2021
"(...) Auch dieser Teilband ist für Strafrichter, Staats- und Amtsanwälte, Strafverteidiger und Opferanwälte unverzichtbar, wenn es erforderlich wird, bei der Auslegung und Anwendung von Strafvorschriften (von denen der vorliegende Teilband einige ebenso wichtige wie schwierige enthalt) bei der Abschlussverfügung, beim Urteil oder bei einer Revision 'tiefer einzusteigen'. Sie werden gewiss fündig werden. Dass die auf mehr als 2000 Seiten komprimierte Qualität ihren Preis haben muss, wird auch jeder behördliche Controller zähneknirschend einräumen und dann die Bestellung für die Justizbibliothek abzeichnen müssen..."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Archiv für Kriminologie 3-4/19, zur 3. Auflage 2017
"(...) Umfang und Sorgfalt der Bearbeitung lassen den Rezensenten beeindruckt zurück."
in: RohR 03/2018, zur 3. Auflage 2017
"(...)Die weiteren Bände der zweiten Auflage des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch festigen seine Stellung als wichtiges Hilfsmittel für die tiefgehende Bearbeitung praktischer Strafrechtsfälle."
Peter Marx, in: Die Justiz 04/2013, zur 2. Auflage 2012
§§ 185-262
"(...) Fazit: Der MüKo StGB bleibt auch mit dem aktuellen Band 4 in seiner 5. Aufl. ein Standardwerk für Strafrechtler. Die Kommentierung überzeugt durch Aktualität, dogmatische Präzision und Praxisnähe. Für Verteidiger, Staatsanwälte, Richter und sonstige Praktiker ist er als Nachschlagewerk ebenso unverzichtbar wie als hochwertiges Instrument für eine anspruchsvolle Lehre und ein gründliches Studium."
Prof. Dr. Sigmund Martin in Kriminalistik 3/2026, zur 5. Auflage 2025
"(...) Auch dieser Teilband, der einige der wichtigsten Vorschriften des StGB erläutert, ist für Strafrichter, Staats- und Amtsanwälte sowie Strafverteidiger absolut unverzichtbar."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Archiv für Kriminologie 01/02 2013, zur 2. Auflage 2012
"(...) Durch die ausführliche Schilderung von konkreten Fällen wird der Anwender an die Probleme der Normen herangeführt und bekommt einen guten Überblick über die Kasuistik. Die Neuauflage des Kommentars stellt daher sowie aufgrund der vertieften Darstellung und Auswertung der neuesten Rechtsprechung und Literatur sowie realitätsnahen Lösungsvorschlägen eine sinnvolle und hilfreiche Ergänzung der Arbeitsmaterialien für Richter und Staatsanwälte dar."
Raphael Neef. in: Votum 03/2012, zur 2. Auflage 2012
"Durch die ausführliche Schilderung von konkreten Fällen wird der Anwender an die Probleme der Normen herangeführt und bekommt einen guten Überblick über die Kasuistik. Die Neuauflage des Kommentars stellt daher sowie aufgrund der vertieften Darstellung und Auswerfung der neuesten Rechtsprechung und Literatur sowie realitätsnahen Lösungsvorschlägen eine sinnvolle und hilfreiche Ergänzung der Arbeitsmaterialien für Richter und Staatsanwälte dar."
von Raphael Neef, in: Votum 03/2012, zur 2. Auflage 2012
"(...) Der klar strukturierte Band, der die Bedürfnisse von Wissenschaft und Praxis zu befriedigen vermag, gehört in jede Strafrechtsbibliothek. Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte, Rechtsanwälte, Wissenschaftler und Studierende der Rechtswissenschaften werden die Neuauflage zu schätzen wissen."
Prof. Dr. Michael Soiné in Archiv für Kriminologie 1-2/2026, zur 5. Auflage 2025
"(...) Den Herausgebern und Autoren ist wieder ein eindrucksvolles Werk gelungen. Der Kommentar versucht dabei einen Mittelweg zu gehen zwischen vollständiger Erfassung der auch hier kaum noch überschaubaren Literatur und den praktischen Bedürfnissen der Benutzer, die in der Praxis nicht immer sämtlichen Verästelungen der Wissenschaft nachgehen müssen. Der Kommentar richtet sich an Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger und natürlich an alle, die in ihrer täglichen Arbeit mit dem StGB zu tun haben. Insofern ist das Werk unverzichtbarer Bestandteil jeder Handbibliothek zum Strafgesetzbuch."
Frank Arloth in: Forum Strafvollzug 5/2025, zur 5. Auflage 2025
"(...) Insgesamt zeichnet sich (auch) der vierte Band durch genau jene Qualität und Quantität aus, welche man von einem derartigen - zumal auch mit insgesamt 359,00€ nicht ganz billigen - Band eines Großkommentars erwarten kann."
Stern Strafrecht Januar 2022, zur 4. Auflage 2021
"(...) Auch dieser Teilband ist für Strafrichter, Staats- und Amtsanwälte, Strafverteidiger und Opferanwälte unverzichtbar, wenn es erforderlich wird, bei der Auslegung und Anwendung von Strafvorschriften (von denen der vorliegende Teilband einige ebenso wichtige wie schwierige enthalt) bei der Abschlussverfügung, beim Urteil oder bei einer Revision 'tiefer einzusteigen'. Sie werden gewiss fündig werden. Dass die auf mehr als 2000 Seiten komprimierte Qualität ihren Preis haben muss, wird auch jeder behördliche Controller zähneknirschend einräumen und dann die Bestellung für die Justizbibliothek abzeichnen müssen..."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Archiv für Kriminologie 3-4/19, zur 3. Auflage 2017
"(...) Umfang und Sorgfalt der Bearbeitung lassen den Rezensenten beeindruckt zurück."
in: RohR 03/2018, zur 3. Auflage 2017
"(...)Die weiteren Bände der zweiten Auflage des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch festigen seine Stellung als wichtiges Hilfsmittel für die tiefgehende Bearbeitung praktischer Strafrechtsfälle."
Peter Marx, in: Die Justiz 04/2013, zur 2. Auflage 2012