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"(...) Mit Band 5 des Münchener Kommentars steht eine ausführliche und qualitativ hochwertige Erläuterung des Strafgesetzbuches in zweiter Auflage vollständig zur Verfügung. Ein Gewinn für jeden, der sich vertieft mit dem Strafrecht befasst."
Peter Marx, Ministerialrat, in: Die Justiz 08/2014, zur 2. Auflage
"(...) Band 5, der mit den §§ 263 und 266 die wohl schwierigsten Normen des StGB erläutert, stellt für Strafrichter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte ein unverzichtbares Arbeitsmittel dar, das den im gleichen Verlag erscheinenden Kurzkommentar von Fischer kongenial ergänzt. Seinen (unbestreitbar hohen) Preis ist er Euro für Euro wert."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Archiv für Kriminologie 03/04 2014, zur 2. Auflage 2014
"(...) Fazit zu dem Projekt "Kommentar zum StGB": Der Münchener Kommentar war schon in der 1. Auflage eine Bereicherung der Kommentarliteratur und ist ein weiterer Beleg für den hohen Standard hiesiger Kommentierungskunst."
Prof. Dr. Michael Hettinger, Mainz, in: GA 2016, zur 2. Auflage 2014
"(...) Der Münchener Kommentar ist ein exzellentes Hilfsmittel zur Bewältigung der alltäglichen Belastung, weil er zielsicher und systematisch auf die materiell-rechtlichen Probleme und auf die wesentliche Aufgabe von Strafrecht hinführt: den Rechtsgüterschutz."
in: Richter ohne Robe 02/2014, zur 2. Auflage
"(...) Band 5, der einige der kompliziertesten Vorschriften des StGB erläutert, ist Strafrichtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern nachdrücklich als Arbeitsmittel zu empfehlen, sobald es "kompliziert wird" (was bei Betrug und Untreue schnell passieren kann). Der "stolze" Preis wird manchen zweimal hinsehen lassen. Der Aufschlag von 20€ rechtfertigt sich freilich durch die Erweiterung des Umfangs um beinahe 400 Seiten; zusätzlich zu den neuen Vorschriften wurden z.B. § 299 um 195 und § 263 um 38 Randnummern ergänzt."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Archiv für Kriminologie 5-6/2019, zur 30. Auflage 2019
"(...) Den Herausgebern und Autoren ist wieder ein eindrucksvolles Werk gelungen. Der Kommentar versucht dabei einen Mittelweg zu gehen zwischen vollständiger Erfassung der auch hier kaum noch überschaubaren Literatur und den praktischen Bedürfnissen der Benutzer, die in der Praxis nicht immer sämtlichen Verastelungen der Wissenschaft nachgehen müssen. Der Kommentar richtet sich an Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger und natürlich an alle, die in ihrer täglichen Arbeit mit dem StGB zu tun haben. Insofern ist das Werk unverzichtbarer Bestandteil jeder Handbibliothek zum Strafgesetzbuch."
Prof. Dr. Frank Arloth, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, in: Forum Strafvollzug 03/2019, zur 3. Auflage 2019
"(...) Festzuhalten ist jedoch: Wie die Ausführungen zur Kommentierung des §263 StGB zeigten, bewegt sich auch die dritte Auflage des fünften Bands des Münchener Kommentars auf gewohnt hohem Niveau, ohne dabei die Aktualität aus dem Blick zu verlieren. Für den Rezensenten jedenfalls ist der Münchener Kommentar aus der Kommentarliteratur zum StGB nicht mehr hinwegzudenken."
Wiss. Assistent Dr. Christian Brand, Konstanz, in: NJW 23/19, zur 3. Auflage 2019
"(...) Mit der dritten Auflage von Band 5 des Münchener Kommentars steht wieder eine ausführliche Erläuterung des Strafgesetzbuches vollständig zur Verfügung. Ein Gewinn für jeden, der sich vertieft mit dem Strafrecht befasst."
Peter Marx, Ministerialrat, in: Die Justiz 4/19, zur 3. Auflage 2019
"(...) Als Fazit ist festzuhalten: Der MüKo hält, was er verspricht. Der Band stellt eine elementare Fundgrube für jeden dar, der wissenschaftlich tätig ist oder in der Praxis eine tiefgehende Darstellung benötigt."
RA Dr. Sebastian Braun, Leipzig, in: http://dierezensenten.blogspot.com 19.3.19, zur 3. Auflage 2019
"(...) Insgesamt kann der MüKo das bieten, was man sich von einem juristischen Kommentar wünscht. Der MüKo überzeugt vor allem durch seine Ausführlichkeit, ohne sich dabei in sogenannten Mindermeinungen zu 'verzetteln'."
Tobias Kreher, in: strafrechtsblogger.de 3.1.19, zur 3. Auflage 2019
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"(...) Mit Band 5 des Münchener Kommentars steht eine ausführliche und qualitativ hochwertige Erläuterung des Strafgesetzbuches in zweiter Auflage vollständig zur Verfügung. Ein Gewinn für jeden, der sich vertieft mit dem Strafrecht befasst."
Peter Marx, Ministerialrat, in: Die Justiz 08/2014, zur 2. Auflage
"(...) Band 5, der mit den §§ 263 und 266 die wohl schwierigsten Normen des StGB erläutert, stellt für Strafrichter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte ein unverzichtbares Arbeitsmittel dar, das den im gleichen Verlag erscheinenden Kurzkommentar von Fischer kongenial ergänzt. Seinen (unbestreitbar hohen) Preis ist er Euro für Euro wert."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Archiv für Kriminologie 03/04 2014, zur 2. Auflage 2014
"(...) Fazit zu dem Projekt "Kommentar zum StGB": Der Münchener Kommentar war schon in der 1. Auflage eine Bereicherung der Kommentarliteratur und ist ein weiterer Beleg für den hohen Standard hiesiger Kommentierungskunst."
Prof. Dr. Michael Hettinger, Mainz, in: GA 2016, zur 2. Auflage 2014
"(...) Der Münchener Kommentar ist ein exzellentes Hilfsmittel zur Bewältigung der alltäglichen Belastung, weil er zielsicher und systematisch auf die materiell-rechtlichen Probleme und auf die wesentliche Aufgabe von Strafrecht hinführt: den Rechtsgüterschutz."
in: Richter ohne Robe 02/2014, zur 2. Auflage
"(...) Band 5, der einige der kompliziertesten Vorschriften des StGB erläutert, ist Strafrichtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern nachdrücklich als Arbeitsmittel zu empfehlen, sobald es "kompliziert wird" (was bei Betrug und Untreue schnell passieren kann). Der "stolze" Preis wird manchen zweimal hinsehen lassen. Der Aufschlag von 20€ rechtfertigt sich freilich durch die Erweiterung des Umfangs um beinahe 400 Seiten; zusätzlich zu den neuen Vorschriften wurden z.B. § 299 um 195 und § 263 um 38 Randnummern ergänzt."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Archiv für Kriminologie 5-6/2019, zur 30. Auflage 2019
"(...) Den Herausgebern und Autoren ist wieder ein eindrucksvolles Werk gelungen. Der Kommentar versucht dabei einen Mittelweg zu gehen zwischen vollständiger Erfassung der auch hier kaum noch überschaubaren Literatur und den praktischen Bedürfnissen der Benutzer, die in der Praxis nicht immer sämtlichen Verastelungen der Wissenschaft nachgehen müssen. Der Kommentar richtet sich an Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger und natürlich an alle, die in ihrer täglichen Arbeit mit dem StGB zu tun haben. Insofern ist das Werk unverzichtbarer Bestandteil jeder Handbibliothek zum Strafgesetzbuch."
Prof. Dr. Frank Arloth, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, in: Forum Strafvollzug 03/2019, zur 3. Auflage 2019
"(...) Festzuhalten ist jedoch: Wie die Ausführungen zur Kommentierung des §263 StGB zeigten, bewegt sich auch die dritte Auflage des fünften Bands des Münchener Kommentars auf gewohnt hohem Niveau, ohne dabei die Aktualität aus dem Blick zu verlieren. Für den Rezensenten jedenfalls ist der Münchener Kommentar aus der Kommentarliteratur zum StGB nicht mehr hinwegzudenken."
Wiss. Assistent Dr. Christian Brand, Konstanz, in: NJW 23/19, zur 3. Auflage 2019
"(...) Mit der dritten Auflage von Band 5 des Münchener Kommentars steht wieder eine ausführliche Erläuterung des Strafgesetzbuches vollständig zur Verfügung. Ein Gewinn für jeden, der sich vertieft mit dem Strafrecht befasst."
Peter Marx, Ministerialrat, in: Die Justiz 4/19, zur 3. Auflage 2019
"(...) Als Fazit ist festzuhalten: Der MüKo hält, was er verspricht. Der Band stellt eine elementare Fundgrube für jeden dar, der wissenschaftlich tätig ist oder in der Praxis eine tiefgehende Darstellung benötigt."
RA Dr. Sebastian Braun, Leipzig, in: http://dierezensenten.blogspot.com 19.3.19, zur 3. Auflage 2019
"(...) Insgesamt kann der MüKo das bieten, was man sich von einem juristischen Kommentar wünscht. Der MüKo überzeugt vor allem durch seine Ausführlichkeit, ohne sich dabei in sogenannten Mindermeinungen zu 'verzetteln'."
Tobias Kreher, in: strafrechtsblogger.de 3.1.19, zur 3. Auflage 2019