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Nebenstrafrecht III

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Nebenstrafrecht III

Strafvorschriften aus: MarkenG, UrhG, UWG, GeschGehG, AO, SchwArbG, AÜG, BetrVG, AktG, AWG, BauFoSiG, BörsG, DepotG, GenG, GewO, GmbHG, HGB, InsO, KWG, SanktDG, WpHG, TTDSG, TMG.

Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, so dass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.
Band 9 (neue Bandzählung) enthält Kommentierungen zu den strafrechtlichen Normen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (UWG, UrhG, MarkenG, GeschGehG), zum Steuerstrafrecht (AO), zum Arbeitsrecht (AÜG, Schwarzarbeitsgesetz), zum Wirtschaftsstrafrecht (Aktiengesetz, AWG, Börsengesetz, Depotgesetz, Genossenschaftsgesetz, Gewerbeordnung, GmbHG, HGB, WpHG) sowie zu den strafrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der neuen Kommunikationsmedien (TDDDG).

Vorteile auf einen Blick

  • präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur
  • praxisorientierte Lösungsvorschläge
  • wichtige Teile des Nebenstrafrechts

Zur Neuauflage
In der 5. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Wegen des großen Umfangs wurde der frühere Band 7 in zwei Bände aufgeteilt und erweitert. In der 5. Auflage werden demnach aus den bisherigen Bänden 7?9 die Bände 7?10 (neu). Der vorliegende Band 9 entspricht daher inhaltlich dem vorigen Band 8.

Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.

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Pressestimmen

Pressestimmen

"(...) Fokussiert man noch das Steuerstrafrecht, das nicht in allen Handbüchern zum Wirtschaftsstrafrecht enthalten ist, ist Band 7 des MüKo insofern unschlagbar, als dass im Rahmen von §371 AO mit §398a AO im Anhang die zum Jahresbeginn 2015 eingetretenen Änderungen bei der Selbstanzeige berücksichtigt werden können."
Prof. Dr. Guido Britz, in: juris 12/2015, zur 2. Auflage 2015




"(...) Es ist sehr erfreulich, dass die hochwertige strafrechtliche Kommentierung in ihrer zweiten Auflage vollständig vorliegt. Die dritte Auflage ist schon in Vorbereitung. Bis dahin entsteht insofern neue Konkurrenz als der Systematische Kommentar zum Strafgesetzbuch mit vergleichbarem Umfang nicht mehr als Loseblattwerk, sondern in abgeschlossenen Bänden erscheint. Das erhöht die Spannung."
Peter Marx, in: Die Justiz 12/2015, zur 2. Auflage 2015




"(...) Der Band 7 des „MüKo", mit dem die 2. Auflage nun abgeschlossen wurde, ist all jenen, die sich mit dem (Neben-)Strafrecht befassen, wärmstens empfohlen."
Ass. jur. Franz Venden, in: Berliner Anwaltsblatt 07-08/2015, zur 2. Auflage 2015




"(...) Von den zahlreichen, äußerst gelungenen Kommentierungen, denen eine weite Verbreitung sehr zu wünschen ist, können im Rahmen einer kurzen Rezension natürlich nur einige wenige näher beleuchtet werden."
Akad. Rat Dr. Christian Brand, Konstanz, in: NJW 33/2015, zur 2. Auflage 2015




"(...) VII. Abschließend ist festzuhalten, dass Band 7 des Münchener Kommentars zum StGB gelungene Erörterungen zu einigen wichtigen Strafbestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts sowie weiterer strafrechtlich relevanter medienrechtlicher Bestimmungen enthält. Es wäre wünschenswert, wenn diese in künftigen Auflagen noch um die Kommentierung etwa der strafrechtlichen Bestimmungen des PatG (§§ 142 ff. PatG) sowie einheitlich um eine Kommentierung der jeweiligen Bußgeldvorschriften ergänzt würden. Aber auch unabhängig davon wird der gegenwärtig vorliegende Band für Praxis und Wissenschaft von großem Nutzen sein."
Rechtsanwalt Dr. Simon Apel, in: ZUM, zur 2. Auflage 2015




"(...) Der 'Münchener Kommentar' hat sich unter den Großkommentaren zum Strafgesetzbuch längst als Alternative zum Klassiker aus Leipzig und zum Systematischen Kommentar etabliert. Zu den Vorzügen des Werkes zählt, dass es sich nicht auf das Kernstraftrecht beschränkt, sondern auch den immer wichtiger werdenden Vorschriften aus dem Nebenstrafrecht eine ebenso umfassende und wissenschaftlich anspruchsvolle Kommentierung angedeihen lässt wie den Normen des StGB. Dies gilt auch für die vorliegende, 2019 erschienene, von Roland Schmitz als Bandredakteur betreute 3. Auflage des 7. Bandes, die mit "Nebenstrafrecht II" betitelt ist und sich vor allem verschiedenen Tatbeständen des Wirtschaftsstrafrechts widmet. (...) Sowohl für die Online- wie auch für die gedruckte Ausgabe gilt, dass der 'Münchener Kommentar' für Wissenschaft und Praxis unverzichtbar ist, wenn eine strafrechtliche Frage bis in die Tiefen ausgelotet werden soll. Die Komentierung im "MüKo" setzt dafür auch im vorliegenden Band wieder Standards, weshalb ihr auch weiterhin häufige Zitierungen in Aufsätzen und Urteilen sicher sein dürften."
Prof. Dr. Peter Kasiske, in: Archiv für Kriminologie 3-4/2020, zur 3. Auflage 2019



"(...) Jeder, der sich mit den komplizierten und wirtschaftsstrafrechtlich beeinflussten Vorschriften des Nebenstrafrechts auseinandersetzen muss, findet in diesem siebten Band auf alle Fragen präzise, praxisnahe und vor allem aktuelle Antworten."
Stern Strafrecht Januar 2022, zur 3. Auflage 2019



"(...) Wer mit Straftaten dieser Art zu tun hat, wird diesen Kommentar gerne benutzen, der das diesen Band betreffende Nebenstrafrecht in einer gewohnt exzellten und praxisbetonten Qualität präzise erläutert."
in: juralit.de 29. Oktober 2019, zur 3. Auflage 2019



"(...) Das Werk ist ein zuverlässiger Begleiter für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Rechtswissenschaftler bei der Bewältigung strafrechtlicher Probleme."
in: PiT 15/10/2019, zur 3. Auflage 2019



"(...) Fazit: Der Münchener Kommentar zum Nebenstrafrecht II (Band 7) bietet auch in der 2. Auflage exzellente Kommentierungen zentraler Teile des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts. Ebenfalls hervorzuheben ist, dass der Kreis der Autoren nahezu unverändert geblieben ist. Damit verfügt auch diese Auflage über namhafte Persönlichkeiten aus nahezu allen Berufsfeldern der einschlägigen juristischen Fachwelt. Das Werk zeichnet aus, stets einen Übergang zwischen wissenschaftlicher Tiefe und lösungsorientierten Praxisbezügen zu leisten. Der Münchener Kommentar zum Nebenstrafrecht II (Band 7) ist damit ein bedeutendes Referenzwerk im Bereich des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts."
Rechtsanwalt Thorsten Franke-Roericht, LL. M. Wirtschaftsstrafrecht, Frankfurt a. M., in: www.dierezensenten.de 18.04.2016, zur 2. Auflage 2015




}

Bibliografische Reihen

Bibliografie

978-3-406-81319-1

Erscheint am 30. September 2026

Vorteilspreis bei Abnahme aller Bände der 5. Auflage ca. 329,00 € inkl. MwSt. Bitte bestellen Sie hierfür das Gesamtwerk

5. Auflage , 2026

Rund 1700 S.

Hardcover (Leinen)

Hardcover (Leinen) 369,000 € Kaufen

Nebenstrafrecht III

Strafvorschriften aus: MarkenG, UrhG, UWG, GeschGehG, AO, SchwArbG, AÜG, BetrVG, AktG, AWG, BauFoSiG, BörsG, DepotG, GenG, GewO, GmbHG, HGB, InsO, KWG, SanktDG, WpHG, TTDSG, TMG

Zum Werk
Der Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in drei weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar stellt die modernen Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe dar und legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur, die verlässliche Auswertung beider und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.
Es konnte ein außerordentlich kompetentes Autorenteam gewonnen werden, so dass dieser Großkommentar für jeden, der sich mit Strafrecht beschäftigt, ein Muss geworden ist.
Band 9 (neue Bandzählung) enthält Kommentierungen zu den strafrechtlichen Normen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (UWG, UrhG, MarkenG, GeschGehG), zum Steuerstrafrecht (AO), zum Arbeitsrecht (AÜG, Schwarzarbeitsgesetz), zum Wirtschaftsstrafrecht (Aktiengesetz, AWG, Börsengesetz, Depotgesetz, Genossenschaftsgesetz, Gewerbeordnung, GmbHG, HGB, WpHG) sowie zu den strafrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der neuen Kommunikationsmedien (TDDDG).

Vorteile auf einen Blick
  • präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur
  • praxisorientierte Lösungsvorschläge
  • wichtige Teile des Nebenstrafrechts

Zur Neuauflage
In der 5. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Wegen des großen Umfangs wurde der frühere Band 7 in zwei Bände aufgeteilt und erweitert. In der 5. Auflage werden demnach aus den bisherigen Bänden 7?9 die Bände 7?10 (neu). Der vorliegende Band 9 entspricht daher inhaltlich dem vorigen Band 8.

Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.
Webcode: /37815048

§§ 80-184l

Nebenstrafrecht III

§§ 298-358

§§ 38-79b

§§ 263-297

§§ 185-262

Nebenstrafrecht II, JGG (Auszug)

Nebenstrafrecht IV, Völkerstrafgesetzbuch

§§ 1-37

Nebenstrafrecht I


Pressestimmen

"(...) Fokussiert man noch das Steuerstrafrecht, das nicht in allen Handbüchern zum Wirtschaftsstrafrecht enthalten ist, ist Band 7 des MüKo insofern unschlagbar, als dass im Rahmen von §371 AO mit §398a AO im Anhang die zum Jahresbeginn 2015 eingetretenen Änderungen bei der Selbstanzeige berücksichtigt werden können."
Prof. Dr. Guido Britz, in: juris 12/2015, zur 2. Auflage 2015



"(...) Es ist sehr erfreulich, dass die hochwertige strafrechtliche Kommentierung in ihrer zweiten Auflage vollständig vorliegt. Die dritte Auflage ist schon in Vorbereitung. Bis dahin entsteht insofern neue Konkurrenz als der Systematische Kommentar zum Strafgesetzbuch mit vergleichbarem Umfang nicht mehr als Loseblattwerk, sondern in abgeschlossenen Bänden erscheint. Das erhöht die Spannung."
Peter Marx, in: Die Justiz 12/2015, zur 2. Auflage 2015



"(...) Der Band 7 des „MüKo", mit dem die 2. Auflage nun abgeschlossen wurde, ist all jenen, die sich mit dem (Neben-)Strafrecht befassen, wärmstens empfohlen."
Ass. jur. Franz Venden, in: Berliner Anwaltsblatt 07-08/2015, zur 2. Auflage 2015



"(...) Von den zahlreichen, äußerst gelungenen Kommentierungen, denen eine weite Verbreitung sehr zu wünschen ist, können im Rahmen einer kurzen Rezension natürlich nur einige wenige näher beleuchtet werden."
Akad. Rat Dr. Christian Brand, Konstanz, in: NJW 33/2015, zur 2. Auflage 2015



"(...) VII. Abschließend ist festzuhalten, dass Band 7 des Münchener Kommentars zum StGB gelungene Erörterungen zu einigen wichtigen Strafbestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts sowie weiterer strafrechtlich relevanter medienrechtlicher Bestimmungen enthält. Es wäre wünschenswert, wenn diese in künftigen Auflagen noch um die Kommentierung etwa der strafrechtlichen Bestimmungen des PatG (§§ 142 ff. PatG) sowie einheitlich um eine Kommentierung der jeweiligen Bußgeldvorschriften ergänzt würden. Aber auch unabhängig davon wird der gegenwärtig vorliegende Band für Praxis und Wissenschaft von großem Nutzen sein."
Rechtsanwalt Dr. Simon Apel, in: ZUM, zur 2. Auflage 2015



"(...) Der 'Münchener Kommentar' hat sich unter den Großkommentaren zum Strafgesetzbuch längst als Alternative zum Klassiker aus Leipzig und zum Systematischen Kommentar etabliert. Zu den Vorzügen des Werkes zählt, dass es sich nicht auf das Kernstraftrecht beschränkt, sondern auch den immer wichtiger werdenden Vorschriften aus dem Nebenstrafrecht eine ebenso umfassende und wissenschaftlich anspruchsvolle Kommentierung angedeihen lässt wie den Normen des StGB. Dies gilt auch für die vorliegende, 2019 erschienene, von Roland Schmitz als Bandredakteur betreute 3. Auflage des 7. Bandes, die mit "Nebenstrafrecht II" betitelt ist und sich vor allem verschiedenen Tatbeständen des Wirtschaftsstrafrechts widmet. (...) Sowohl für die Online- wie auch für die gedruckte Ausgabe gilt, dass der 'Münchener Kommentar' für Wissenschaft und Praxis unverzichtbar ist, wenn eine strafrechtliche Frage bis in die Tiefen ausgelotet werden soll. Die Komentierung im "MüKo" setzt dafür auch im vorliegenden Band wieder Standards, weshalb ihr auch weiterhin häufige Zitierungen in Aufsätzen und Urteilen sicher sein dürften."
Prof. Dr. Peter Kasiske, in: Archiv für Kriminologie 3-4/2020, zur 3. Auflage 2019


"(...) Jeder, der sich mit den komplizierten und wirtschaftsstrafrechtlich beeinflussten Vorschriften des Nebenstrafrechts auseinandersetzen muss, findet in diesem siebten Band auf alle Fragen präzise, praxisnahe und vor allem aktuelle Antworten."
Stern Strafrecht Januar 2022, zur 3. Auflage 2019


"(...) Wer mit Straftaten dieser Art zu tun hat, wird diesen Kommentar gerne benutzen, der das diesen Band betreffende Nebenstrafrecht in einer gewohnt exzellten und praxisbetonten Qualität präzise erläutert."
in: juralit.de 29. Oktober 2019, zur 3. Auflage 2019


"(...) Das Werk ist ein zuverlässiger Begleiter für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Rechtswissenschaftler bei der Bewältigung strafrechtlicher Probleme."
in: PiT 15/10/2019, zur 3. Auflage 2019


"(...) Fazit: Der Münchener Kommentar zum Nebenstrafrecht II (Band 7) bietet auch in der 2. Auflage exzellente Kommentierungen zentraler Teile des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts. Ebenfalls hervorzuheben ist, dass der Kreis der Autoren nahezu unverändert geblieben ist. Damit verfügt auch diese Auflage über namhafte Persönlichkeiten aus nahezu allen Berufsfeldern der einschlägigen juristischen Fachwelt. Das Werk zeichnet aus, stets einen Übergang zwischen wissenschaftlicher Tiefe und lösungsorientierten Praxisbezügen zu leisten. Der Münchener Kommentar zum Nebenstrafrecht II (Band 7) ist damit ein bedeutendes Referenzwerk im Bereich des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts."
Rechtsanwalt Thorsten Franke-Roericht, LL. M. Wirtschaftsstrafrecht, Frankfurt a. M., in: www.dierezensenten.de 18.04.2016, zur 2. Auflage 2015