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"(...) Der Band ist klar strukturiert und vermag die Bedürfnisse von Wissenschaft und Praxis gleichermaßen zu befriedigen. Er gehört – wie alle Bände des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch – in jede Strafrechtsbibliothek. Das Werk ist eine Empfehlung für Richter, Staatsanwälte Polizeibeamte, Rechtsanwälte, Wissenschaftler und Studierende der Rechtswissenschaften."
Prof. Dr. Michael Soiné in Archiv für Kriminologie 1-2/2026, zur 5. Auflage 2025
"(...) Insgesamt befeuert Band 2 die Vorfreude auf die Neuauflage der weiteren Bände, denn bereits dieser neu bearbeitete Band ist vielversprechend und lässt weiterhin Gutes erwarten."
Von Dr. Johannes Corsten
"(...) Auch wenn klar ist, dass die meisten Juristen ein Werk mit den "Münchner Kommentar" nicht in Gänze für sich anschaffen, so zeigt der Umfang und die Tiefe der Darstellungen in Bd 2 durchaus, dass nicht nur Universitäten durchaus gut daran tun, ein derartiges Werk zu besitzen, sondern auch Gerichten, Staatsanwaltschaften und auf Strafsachen spezialisierten Anwaltskanzleien geraten werden kann, den Kommentar zu führen."
in: http://dierezensenten.blogspot.de 11.01.2017, zur 3. Auflage 2016
"(...) Mit dem vorliegenden 2. Band der Neuauflage ist ein Werk gelungen, das jeder für eine vertiefte Bearbeitung von Fragen der Rechtsfolgenseite des Strafrechts heranziehen sollte. Im vielstimmigen Konzert der StCB-Kommentierungen spielt der „MünchKomm" in der ersten Reihe mit!"
Richter am Amtsgericht Dr. Axel Deutscher, in: StRR 12/2012, zur 2. Auflage 2012
"(...) Auch dieser Teilband des "Münchener Kommentars" zum StGB stellt für Strafrichter, Staats- und Amtsanwälte, Rechtsanwälte, Verantwortliche im Straf- und Maßregelvollzug sowie Bewährungshelfer ein hervorragendes Arbeitsmittel dar. Der Preis ist zweifellos angemessen, wird aber wohl nur gut situierten Strafverteidigern eine individuelle Anschaffung ermöglichen."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Archiv für Kriminologie 03/04 2012, zur 2. Auflage 2012
"Der Münchener Kommentar ist ein hervorragendes Arbeitsmittel, das trotz seiner Tiefe und Ausführlichkeit durch übersichtliche Darstellung und Verständlichkeit auch für die Lösung alltäglicher Fälle gerne zur Hand genommen wird."
von Peter Marx, Ministerialrat; in: Die Justiz 10/2012, zur 2. Auflage 2012
"(...) Zusammenfassend kann gesagt werden, wer sich mit dem Recht der psychiatrischen und der Entziehungsmaßregel zu befassen hat, dem kann die verständlich dargestellte und gut lesbare Lektüre dieses Werkes mit den umfassenden Nachweisen vorbehaltlos empfohlen werden."
Heinz Kammeier, in: R&P (2021) 39:65-66, zur 4. Auflage 2020
"(...) Aufgrund der übersichtlichen Darstellung und präzisen Auswertung der aktuellen Rechtsprechung sowie der realitätsnahen Lösungsvorschläge stellt dieser Kommentar ein ideales Werkzeuges für jeden Strafverteidiger, Staatsanwalt und Strafrichter dar. Der umfassende und praxisorientierte Band 2 wird dabei nicht nur für die Lösung alltäglicher Fälle gerne zur Hand genommen, sondern auch für die Bewältigung unklarer Fallgestaltungen. Derjenige, der sich mit dem Strafrecht intensiv beschäftigt, wird an dem Kauf des vollständigen MüKO ohnehin kaum vorbeikommen."
Stern Strafrecht Januar 2022, zur 4. Auflage 2020
"(...) Die mit der 4. Auflage erneut umfassend aktualisierte gesamte Kommentierung, die u.a. umfassend Auskunft zur Einziehung, Strafantrag und Verjährung gibt, ist nicht nur ein Muss für Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Strafrichter - auch der Strafrechtswissenschaftler wird die Vorzüge des aktuellen Nachschlagewerkes zu schätzen wissen."
Prof. Dr. Michael Soiné, in: Archiv für Kriminologie Band 246, Heft 5+6 Nov/Dez 2020, zur 4. Auflage 2020
"(...) Wer sich mit dem neuen Einziehungsrecht beschäftigt, findet im Münchener Kommentar zum StGB nicht nur Antworten auf seine Fragen, sondern durch die parallele Darstellung der alten wie der neuen Rechtslage zusätzliches Argumentationsmaterial, um unklare Fallgestaltungen zu lösen. Mehr kann man kaum erwarten!"
Assessor Dr. Christian Brand, Konstanz, in: NZG 9/2021, zur 4. Auflage 2020
"(...) Wer mit Strafrecht intensiv zu tun hat, wird diesen Kommentar nicht missen wollen, der die für diesen Band relevanten Materien in einer gewohnt exzellenten und praxisbetonten Qualität detailliert erläutert."
juralit.online 22.11.2020, zur 4. Auflage 2020
"(...) Für Strafrichter, Staats- und Amtsanwälte, Rechtsanwälte, Bewährungshelfer und Verantwortliche im Maßregel- und Strafvollzug stellt der Kommentar ein unentbehrliches Arbeitsmittel dar."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Goltdammer´s Archiv für Kriminologie März/April 2017, zur 3. Auflage 2016
"(...) Der zweite Band des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch bildet mit einem Bearbeitungsstand vom Juni 2016 den Auftakt zur dritten Auflage. Knapp fünf Jahre nach der Vorauflage erscheint damit in erstaunlicher Aktualität ein umfangreiches Erläuterungswerk zum StGB sowie wichtigen nebenstrafrechtlichen Regelungen neu. Und schon Ende 2017 soll die erneut auf acht Bände angelegte Gesamtausgabe vorliegen. (...) Es ist erfreulich, dass mit der dritten Auflage des Münchener Kommentars zum StGB bald wieder eine aktuelle umfangreiche Erläuterung des Strafgesetzbuches vorliegen wird."
Ministerialrat Peter Marx, in: Die Justiz 05/2017, zur 3. Auflage 2016
§§ 38-79b
"(...) Der Band ist klar strukturiert und vermag die Bedürfnisse von Wissenschaft und Praxis gleichermaßen zu befriedigen. Er gehört – wie alle Bände des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch – in jede Strafrechtsbibliothek. Das Werk ist eine Empfehlung für Richter, Staatsanwälte Polizeibeamte, Rechtsanwälte, Wissenschaftler und Studierende der Rechtswissenschaften."
Prof. Dr. Michael Soiné in Archiv für Kriminologie 1-2/2026, zur 5. Auflage 2025
"(...) Insgesamt befeuert Band 2 die Vorfreude auf die Neuauflage der weiteren Bände, denn bereits dieser neu bearbeitete Band ist vielversprechend und lässt weiterhin Gutes erwarten."
Von Dr. Johannes Corsten
"(...) Auch wenn klar ist, dass die meisten Juristen ein Werk mit den "Münchner Kommentar" nicht in Gänze für sich anschaffen, so zeigt der Umfang und die Tiefe der Darstellungen in Bd 2 durchaus, dass nicht nur Universitäten durchaus gut daran tun, ein derartiges Werk zu besitzen, sondern auch Gerichten, Staatsanwaltschaften und auf Strafsachen spezialisierten Anwaltskanzleien geraten werden kann, den Kommentar zu führen."
in: http://dierezensenten.blogspot.de 11.01.2017, zur 3. Auflage 2016
"(...) Mit dem vorliegenden 2. Band der Neuauflage ist ein Werk gelungen, das jeder für eine vertiefte Bearbeitung von Fragen der Rechtsfolgenseite des Strafrechts heranziehen sollte. Im vielstimmigen Konzert der StCB-Kommentierungen spielt der „MünchKomm" in der ersten Reihe mit!"
Richter am Amtsgericht Dr. Axel Deutscher, in: StRR 12/2012, zur 2. Auflage 2012
"(...) Auch dieser Teilband des "Münchener Kommentars" zum StGB stellt für Strafrichter, Staats- und Amtsanwälte, Rechtsanwälte, Verantwortliche im Straf- und Maßregelvollzug sowie Bewährungshelfer ein hervorragendes Arbeitsmittel dar. Der Preis ist zweifellos angemessen, wird aber wohl nur gut situierten Strafverteidigern eine individuelle Anschaffung ermöglichen."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Archiv für Kriminologie 03/04 2012, zur 2. Auflage 2012
"Der Münchener Kommentar ist ein hervorragendes Arbeitsmittel, das trotz seiner Tiefe und Ausführlichkeit durch übersichtliche Darstellung und Verständlichkeit auch für die Lösung alltäglicher Fälle gerne zur Hand genommen wird."
von Peter Marx, Ministerialrat; in: Die Justiz 10/2012, zur 2. Auflage 2012
"(...) Zusammenfassend kann gesagt werden, wer sich mit dem Recht der psychiatrischen und der Entziehungsmaßregel zu befassen hat, dem kann die verständlich dargestellte und gut lesbare Lektüre dieses Werkes mit den umfassenden Nachweisen vorbehaltlos empfohlen werden."
Heinz Kammeier, in: R&P (2021) 39:65-66, zur 4. Auflage 2020
"(...) Aufgrund der übersichtlichen Darstellung und präzisen Auswertung der aktuellen Rechtsprechung sowie der realitätsnahen Lösungsvorschläge stellt dieser Kommentar ein ideales Werkzeuges für jeden Strafverteidiger, Staatsanwalt und Strafrichter dar. Der umfassende und praxisorientierte Band 2 wird dabei nicht nur für die Lösung alltäglicher Fälle gerne zur Hand genommen, sondern auch für die Bewältigung unklarer Fallgestaltungen. Derjenige, der sich mit dem Strafrecht intensiv beschäftigt, wird an dem Kauf des vollständigen MüKO ohnehin kaum vorbeikommen."
Stern Strafrecht Januar 2022, zur 4. Auflage 2020
"(...) Die mit der 4. Auflage erneut umfassend aktualisierte gesamte Kommentierung, die u.a. umfassend Auskunft zur Einziehung, Strafantrag und Verjährung gibt, ist nicht nur ein Muss für Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Strafrichter - auch der Strafrechtswissenschaftler wird die Vorzüge des aktuellen Nachschlagewerkes zu schätzen wissen."
Prof. Dr. Michael Soiné, in: Archiv für Kriminologie Band 246, Heft 5+6 Nov/Dez 2020, zur 4. Auflage 2020
"(...) Wer sich mit dem neuen Einziehungsrecht beschäftigt, findet im Münchener Kommentar zum StGB nicht nur Antworten auf seine Fragen, sondern durch die parallele Darstellung der alten wie der neuen Rechtslage zusätzliches Argumentationsmaterial, um unklare Fallgestaltungen zu lösen. Mehr kann man kaum erwarten!"
Assessor Dr. Christian Brand, Konstanz, in: NZG 9/2021, zur 4. Auflage 2020
"(...) Wer mit Strafrecht intensiv zu tun hat, wird diesen Kommentar nicht missen wollen, der die für diesen Band relevanten Materien in einer gewohnt exzellenten und praxisbetonten Qualität detailliert erläutert."
juralit.online 22.11.2020, zur 4. Auflage 2020
"(...) Für Strafrichter, Staats- und Amtsanwälte, Rechtsanwälte, Bewährungshelfer und Verantwortliche im Maßregel- und Strafvollzug stellt der Kommentar ein unentbehrliches Arbeitsmittel dar."
Dr. Dieter Rohnfelder, in: Goltdammer´s Archiv für Kriminologie März/April 2017, zur 3. Auflage 2016
"(...) Der zweite Band des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch bildet mit einem Bearbeitungsstand vom Juni 2016 den Auftakt zur dritten Auflage. Knapp fünf Jahre nach der Vorauflage erscheint damit in erstaunlicher Aktualität ein umfangreiches Erläuterungswerk zum StGB sowie wichtigen nebenstrafrechtlichen Regelungen neu. Und schon Ende 2017 soll die erneut auf acht Bände angelegte Gesamtausgabe vorliegen. (...) Es ist erfreulich, dass mit der dritten Auflage des Münchener Kommentars zum StGB bald wieder eine aktuelle umfangreiche Erläuterung des Strafgesetzbuches vorliegen wird."
Ministerialrat Peter Marx, in: Die Justiz 05/2017, zur 3. Auflage 2016