Cover: von Staudinger, §§ 675c-676c (Zahlungsdienstrecht)

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§§ 675c-676c (Zahlungsdienstrecht)

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§§ 675c-676c (Zahlungsdienstrecht)

Die zum 13.1.2018 in Kraft tretenden Neufassung der BGB-Bestimmungen zum Zahlungsdienstrecht wird erstmalig im Staudinger kommentiert. Die neuen Regeln gelten primär für Dienstleister des Zahlungsverkehrs, darüber hinaus aber auch für Anbieter von Waren- oder Dienstleistungen, die parallel dazu eine entsprechende Zahlungsabwicklung organisieren, wie etwa eine Online-Handelsplattform. Durch die Neuregelung wurden der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert sowie Ausnahmetatbestände eingeschränkt. Daraus ergeben sich neue Anforderungen und Rechtsfragen, die kompetent und lösungsorientiert kommentiert werden.

Bearbeitet von Sebastian Omlor und Volker Rieble.

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Bibliografie

978-3-8059-1286-0

Erschienen am 24. Februar 2020

X, 729 S.

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§§ 675c-676c (Zahlungsdienstrecht)

Die zum 13.1.2018 in Kraft tretenden Neufassung der BGB-Bestimmungen zum Zahlungsdienstrecht wird erstmalig im Staudinger kommentiert. Die neuen Regeln gelten primär für Dienstleister des Zahlungsverkehrs, darüber hinaus aber auch für Anbieter von Waren- oder Dienstleistungen, die parallel dazu eine entsprechende Zahlungsabwicklung organisieren, wie etwa eine Online-Handelsplattform. Durch die Neuregelung wurden der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert sowie Ausnahmetatbestände eingeschränkt. Daraus ergeben sich neue Anforderungen und Rechtsfragen, die kompetent und lösungsorientiert kommentiert werden.

Bearbeitet von Sebastian Omlor und Volker Rieble.
Webcode: /27171946

§§ 812 - 822 (Ungerechtfertigte Bereicherung)

UmwelthaftungsR (Umwelthaftungsrecht)

§§ 840-853 (Haftung mehrerer; Geldrente oder Kapitalabfindung; Ersatzansprüche Dritter bei Tötung)

§§ 433-448

§§ 611-613 (Dienstvertrag und Arbeitsvertrag)

§§ 765-778 (Bürgschaft)

§§ 613a-619a (Betriebsübergang, Zahlung der Vergütung, Arbeitsschutz, Arbeitnehmerhaftung)

§§ 311, 311a-c (Vertragsschluss)

§§ 346-354 (Rücktritt)

§§ 362-396 (Erfüllung, Hinterlegung, Aufrechnung)

§§ 581-606 (Pacht, Landpacht, Leihe)

§§ 312, 312a-m

§§ 705-740 (Gesellschaftsrecht)

§§ 535-556g (Mietrecht 1 - Allgemeine Vorschriften; Wohnraummiete)

§§ 613a-619a (Betriebsübergang, Zahlung der Vergütung, Arbeitsschutz, Arbeitnehmerhaftung)

Leasing

§§ 305-310; UKlaG (AGB-Recht 1 und Unterlassungsklagengesetz)

§§ 611-613 (Dienstvertrag und Arbeitsvertrag)

Anhang zu §§ 305-310 (AGB-Recht 2: AGB-Kontrolle wichtiger Vertragstypen)

§§ 516-534 (Schenkungsrecht)

§§ 397-432 (Erlass, Abtretung, Schuldübernahme, Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern)

§§ 491-512 (Verbraucherdarlehen)

§§ 839, 839a (Amtshaftungsrecht)

§§ 830-838 (Haftung mehrerer Schädiger, Tierhalter-, Gebäudehaftung)

§§ 662-675b (Auftrag und Geschäftsbesorgung)

§§ 826-829; ProdHaftG

§§ 631-651 (Werkvertragsrecht)

§§ 677-704 (Geschäftsführung ohne Auftrag)

§§ 241-243 (Treu und Glauben)

§§ 488-490; 607-609 (Darlehensrecht)

§§ 620-630 (Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen)

§§ 358-360 (Verbundene und zusammenhängende Verträge)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

§§ 249-254 (Schadensersatzrecht)

§§ 652-655; 656a-656d

J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Staudinger BGB - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse

§§ 675c-676c (Zahlungsdienstrecht)

§§ 244-248; PrKG (Geldrecht)

§§ 315-326 (Leistungsstörungsrecht 2)

§§ 630a-630h (Behandlungsvertrag)

§§ 346-361 (Rücktritt und Widerruf)

§§ 327-327u (Verträge über digitale Produkte)

§§ 620-630 (Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen)

§§ 491-515 (Verbraucherdarlehen)

§§ 651a-651y (Reisevertragsrecht)

Wiener UN-Kaufrecht (CISG)

§§ 449-473; 480-487 (Kaufrecht 2 - Sonderformen des Kaufs, Time-Sharing)

§§ 823 A-D (Unerlaubte Handlungen 1 - Rechtsgüter und Rechte; Persönlichkeitsrecht; Gewerbebetrieb)

Wiener UN-Kaufrecht (CISG)

§§ 557-580a; Anhang: AGG(Mietrecht 2 - Miethöhe und Beendigung des Mietverhältnisses)