Cover: von Staudinger, §§ 675c-676c (Zahlungsdienstrecht)

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§§ 675c-676c (Zahlungsdienstrecht)

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§§ 675c-676c (Zahlungsdienstrecht)

Die zum 13.1.2018 in Kraft tretenden Neufassung der BGB-Bestimmungen zum Zahlungsdienstrecht wird erstmalig im Staudinger kommentiert. Die neuen Regeln gelten primär für Dienstleister des Zahlungsverkehrs, darüber hinaus aber auch für Anbieter von Waren- oder Dienstleistungen, die parallel dazu eine entsprechende Zahlungsabwicklung organisieren, wie etwa eine Online-Handelsplattform. Durch die Neuregelung wurden der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert sowie Ausnahmetatbestände eingeschränkt. Daraus ergeben sich neue Anforderungen und Rechtsfragen, die kompetent und lösungsorientiert kommentiert werden.

Bearbeitet von Sebastian Omlor und Volker Rieble.

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Bibliografie

978-3-8059-1286-0

Erschienen am 24. Februar 2020

X, 729 S.

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§§ 675c-676c (Zahlungsdienstrecht)

Die zum 13.1.2018 in Kraft tretenden Neufassung der BGB-Bestimmungen zum Zahlungsdienstrecht wird erstmalig im Staudinger kommentiert. Die neuen Regeln gelten primär für Dienstleister des Zahlungsverkehrs, darüber hinaus aber auch für Anbieter von Waren- oder Dienstleistungen, die parallel dazu eine entsprechende Zahlungsabwicklung organisieren, wie etwa eine Online-Handelsplattform. Durch die Neuregelung wurden der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert sowie Ausnahmetatbestände eingeschränkt. Daraus ergeben sich neue Anforderungen und Rechtsfragen, die kompetent und lösungsorientiert kommentiert werden.

Bearbeitet von Sebastian Omlor und Volker Rieble.
Webcode: /27171946

§§ 812 - 822 (Ungerechtfertigte Bereicherung)

UmwelthaftungsR (Umwelthaftungsrecht)

§§ 611-613 (Dienstvertrag und Arbeitsvertrag)

§§ 613a-619a (Betriebsübergang, Zahlung der Vergütung, Arbeitsschutz, Arbeitnehmerhaftung)

§§ 433-448

§§ 705-740 (Gesellschaftsrecht)

§§ 581-606 (Pacht, Landpacht, Leihe)

§§ 840-853 (Haftung mehrerer; Geldrente oder Kapitalabfindung; Ersatzansprüche Dritter bei Tötung)

§§ 346-354 (Rücktritt)

§§ 311, 311a-c (Vertragsschluss)

§§ 765-778 (Bürgschaft)

§§ 312, 312a-m

§§ 535-556g (Mietrecht 1 - Allgemeine Vorschriften; Wohnraummiete)

§§ 611-613 (Dienstvertrag und Arbeitsvertrag)

§§ 305-310; UKlaG (AGB-Recht 1 und Unterlassungsklagengesetz)

Leasing

Anhang zu §§ 305-310 (AGB-Recht 2: AGB-Kontrolle wichtiger Vertragstypen)

§§ 613a-619a (Betriebsübergang, Zahlung der Vergütung, Arbeitsschutz, Arbeitnehmerhaftung)

§§ 516-534 (Schenkungsrecht)

§§ 830-838 (Haftung mehrerer Schädiger, Tierhalter-, Gebäudehaftung)

§§ 491-512 (Verbraucherdarlehen)

§§ 677-704 (Geschäftsführung ohne Auftrag)

§§ 662-675b (Auftrag und Geschäftsbesorgung)

§§ 397-432 (Erlass, Abtretung, Schuldübernahme, Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern)

§§ 826-829; ProdHaftG

§§ 839, 839a (Amtshaftungsrecht)

§§ 631-651 (Werkvertragsrecht)

§§ 620-630 (Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen)

§§ 241-243 (Treu und Glauben)

§§ 358-360 (Verbundene und zusammenhängende Verträge)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

§§ 249-254 (Schadensersatzrecht)

§§ 675c-676c (Zahlungsdienstrecht)

§§ 652-655; 656a-656d

J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: Staudinger BGB - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse

§§ 244-248; PrKG (Geldrecht)

§§ 315-326 (Leistungsstörungsrecht 2)

§§ 346-361 (Rücktritt und Widerruf)

§§ 630a-630h (Behandlungsvertrag)

§§ 491-515 (Verbraucherdarlehen)

§§ 620-630 (Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen)

§§ 327-327u (Verträge über digitale Produkte)

§§ 557-580a; Anhang: AGG(Mietrecht 2 - Miethöhe und Beendigung des Mietverhältnisses)

Wiener UN-Kaufrecht (CISG)

§§ 449-473; 480-487 (Kaufrecht 2 - Sonderformen des Kaufs, Time-Sharing)

§§ 651a-651y (Reisevertragsrecht)

§§ 741-764 (Gemeinschaft, Leibrente, Spiel)

Wiener UN-Kaufrecht (CISG)

§§ 823 A-D (Unerlaubte Handlungen 1 - Rechtsgüter und Rechte; Persönlichkeitsrecht; Gewerbebetrieb)

§§ 631–650h; §§ 650p–650t (Werkvertrag, Bauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag)