Der Bearbeiter setzt bei seiner Kommentierung wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisgerecht einen Schwerpunkt auf die Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung. Neben weiteren praxisrelevanten Fragestellungen werden auch das Haftungsregime der GbR und die Frage nach der entsprechenden Anwendung des Handelsgesellschaftsrecht auf unternehmenstragende oder auch rein zivilistische Personenzusammenschlüsse neu bewertet.
§§ 705-740 (Gesellschaftsrecht)